Menstruation und Teilnahme an Laila Al-Qadr Fatwâ-Nummer: 28479
- Fatwâ-Datum:10-5-2017
- Bewertung:
Im Namen Allâhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Was soll diejenige tun, die aufgrund einer islâmischen Entschuldigung in Laila Al-Qadr keine Anbetungshandlungen verrichten kann? Verpasst sie die Belohnung? Falls die Antwort „Ja“ lautet, ist es ihr erlaubt die Pille einzunehmen, die ja den Menstruationszyklus hinauszögert?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Anbetungshandlungen in Laila Al-Qadr (Nacht der Bestimmung im Ramadân) sind nicht allein auf das Gebet beschränkt, das Frauen während der Menstruation nicht beten kann. Frauen während der Periode sollten in Laila Al-Qadr entsprechend ihrer Möglichkeiten Anbetungshandlungen verrichten. Sie kann – entsprechend der korrektesten Meinung – beispielsweise die Suren rezitieren, die sie auswendig kennt, Allâh preisen, Bittgebete sprechen, Allâh um Vergebung bitten, spenden und gute Taten verrichten, die keine rituelle Reinigung vom Menstruationsblut voraussetzen! Man kann auch die Pille einnehmen, um den Menstruationszyklus zu verzögern, um in Laila Al-Qadr vollständig rituell rein zu sein und Anbetungshandlungen zu verrichten, sofern sichergestellt ist, dass man dadurch keinen Schaden erleidet. Man wird – so Allâh will – in jedem Fall belohnt.
Dennoch raten wir jeder Frau, Allâhs Bestimmung schätzen zu wissen, auch wenn es um die Zeiten des Menstruationszyklusses geht, und die Anordnung Allâhs, das Gebet an diesen Tagen zu unterlassen, zu befolgen.
Und Allâh weiß es am besten!