Jemand verrichtete Ghusl und entdeckte später Papierklümpchen, die bereits vor dem Duschen an seinem Körper klebten
Fatwâ-Nummer: 28620

  • Fatwâ-Datum:10-5-2017
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Frage

Der Friede sei mit Euch!
Eines Nachts wachte ich vor dem Morgengebet im Zustand der großen rituellen Unreinheit auf. Ich reinigte die Stelle ohne die rituelle Ganzwaschung zu vollziehen. Danach legte ich etwas Toilettenpapier auf die feuchten Stellen. Später vollzog ich Ghusl (die rituelle Ganzwaschung) und verrichtete das Morgengebet. Daraufhin ging ich zur Arbeit.
Zum Zeitpunkt des Mittagsgebets stellte ich verwundert fest, dass einige Toilettenpapierklümpchen in der Größe von kleinen Fliegen immer noch an meinem Körper klebten. Ich wusste nicht, was zu tun ist und entschloss mich dazu, während der Arbeitszeit meine Gebete weiter zu verrichten, bis ich nach Hause zurückkehrte. Leider vergaß ich die Angelegenheit bis zum Morgengebet des folgenden Tages. Wie ist meine rituelle Reinheit zu beurteilen und wie meine Gebete an jenem Tag? Muss ich die Gebete nachholen?
Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Sofern das Wasser das Papier durchnässte und zum Körper gelangte, was in der Regel bei Toilettenpapier der Fall ist, ist deine rituelle Ganzwaschung gültig und du bist zu nichts verpflichtet. Waren die Papierklümpchen jedoch dick und gelangte das Wasser nicht hindurch bis zum Körper – was bei Toilettenpapier unwahrscheinlich ist – so ist die rituelle Ganzwaschung ungültig und du bist dazu verpflichtet, sie nochmals zu vollziehen und die Gebete, die du mit der letzten rituellen Ganzwaschung verrichtet hast, nachzuholen. Denn das Übergießen des ganzen Körpers mit Wasser ist eine Elementarpflicht bei der korrekten rituellen Ganzwaschung.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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