Angelegenheiten, die Versorgung herbeiführen Fatwâ-Nummer: 28652
- Fatwâ-Datum:10-10-2018
- Bewertung:
Gibt es eine Ruqya (Beschwörungsformel) für die Ausübung von Handelsgeschäften? Wie verwandten die rechtschaffenen frühen Muslime den Qurân bei Handelsgeschäften? Wie lauten die überlieferten Bittgebete zur Herbeiführung von Versorgung?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir kennen keine spezielle Ruqya (Beschwörungsformel), die bei Handelsgeschäften gelesen wird. Allerdings sollte man dabei häufig um Vergebung bitten, da dies ein großartiges Mittel zur Erlangung von Versorgung darstellt. Der Hocherhabene sagt: „Ich sagte: ‚Bittet euren Herrn um Vergebung - Er ist ja Allvergebend -, so wird Er den Regen auf euch ergiebig (herab)senden und euch mit Besitz und Söhnen unterstützen und für euch Gärten machen und für euch Bäche machen.‘“ (Sûra 71:10-12). Ein weiteres Mittel ist Ehrfurcht gegenüber Allâh, gemäß der Aussage Allâhs: „…Und wer Allâh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet…“ (Sûra 65:2-3). Ein weiteres Mittel ist Ehrlichkeit beim Handeln, gemäß der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Der Käufer und der Verkäufer haben solange die freie Entscheidung (über das Handelsgeschäft), bis sie auseinandergehen. Wenn sie wahrhaftig (dabei) sind und (die Ware) veranschaulichen, wird ihnen ihr Handelsgeschäft gesegnet. Wenn sie (dabei) lügen oder (etwas) verschweigen, wird der Segen ihres Handelsgeschäfts vernichtet.“ (Al-Buchârî und Muslim). Ein weiteres Mittel besteht darin, dass man Allâh darum bittet, einem den eigenen Besitz zu wahren und zu segnen. Ein weiteres Mittel lautet, dass man sich zu Tagesanbruch um Handelsgeschäfte bemüht. Sachr Al-Ghâmidî berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „O Allâh, gewähre meiner Umma am Morgen Segen!“ Wenn er eine Brigade oder Armee entsandte, tat er dies bei Tagesanbruch. Sachr war ein Händler und pflegte seine Handelswaren bei Tagesanbruch zu senden. Deshalb wurden sein Reichtum und sein Besitz gemehrt.“ (Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und weitere). Hierzu zählt ferner, dass man die eigenen Pflichten in Bezug auf den Besitz erfüllt, indem man die Zakâ bezahlt und Pflichtunterhaltszahlungen leistet.
Und Allâh weiß es am besten!