Rechtsnorm für den sich im Ihrâm Befindlichen, der sich in eine Decke einhüllt Fatwâ-Nummer: 28822
- Fatwâ-Datum:6-8-2017
- Bewertung:
Darf der Haddschi sich in Decken einhüllen, besonders nachts wegen der strengen Kälte?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist für den Hadschi im Ihrâm-Zustand erlaubt, sich in Decken einzuhüllen, wobei er jedoch seinen Kopf nicht bedecken darf. Darüber sind sich die Gelehrten einig.
Ibn Al-Munzir sagte: "Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass es dem sich im Ihrâm Befindlichen untersagt ist, den Kopf zu bedecken. Der Grund dafür liegt darin, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dem sich im Ihrâm Befindlichen verboten hat, Turbane oder Burnusse zu tragen. (Überliefert von Al-Buchârî). Er sagte über den sich im Ihrâm Befindlichen, der von seinem Kamel gefallen und gestorben war: Bedeckt seinen Kopf nicht, denn am Tag der Auferstehung wird er auferweckt, während er die Talbiya (oft zu wiederholende Worte während des Hadsch) spricht. (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) begründete das Verbot, seinen Kopf zu bedecken, damit, dass er als sich im Ihrâm Befindlicher gestorben war, und daher weiß man, dass es dem sich im Ihrâm Befindlichen untersagt ist, den Kopf zu bedecken."
Wenn ihm dies jedoch wegen der strengen Kälte schwerfällt, dann kann er seinen Kopf bedecken und entweder ein Opfertier in Makka schlachten und an die Bedürftigen dort verteilen, drei Tage fasten oder drei Sâ-Maßeinheiten von Nahrungsmitteln spenden, also etwa sieben Kilogramm an sechs Bedürftige, auch in Makka, verteilen.
Und Allâh weiß es am besten!