Ein Werkvertrag ist unter zwei Bedingungen gültig
Fatwâ-Nummer: 28827

  • Fatwâ-Datum:26-3-2018
  • Bewertung:

Frage

Ich möchte eine Genossenschaftswohnung in einem Gebäude kaufen, indem ich den Preis in Raten zahle. Die erste Rate ist vor dem Bau des Gebäudes fällig, wenn die Gelder der Eigner dieser Wohnungen zum Beginn des Projekts gesammelt werden. Auf diese Weise werden die Raten den drei Bauabschnitten entsprechend gezahlt.
Der Staat beteiligt sich mit 30 % an dem Betrag, den jeder Käufer zahlt. Darf man diese Wohnung kaufen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Diese Wohnungen fallen unter den Werkvertrag, über den sich die Fiqh-Gelehrten uneinig sind. Die Konferenz für islâmisches Recht hat es auf seiner siebten Konferenz unter zwei Bedingungen erlaubt:

 

Dass der Typ, die Art, die Menge und die geforderten Eigenschaften des herzustellenden Produkts eindeutig dargelegt werden. Dass die Frist festgelegt wird.

 

Es ist bestimmt worden, dass es erlaubt ist, dass man gemäß dem Vertrag den gesamten Betrag später tilgt oder diesen in bestimmten Raten während bestimmter Zeitspannen bezahlt. Es ist ebenso erlaubt, dass der Vertrag eine Strafzahlung für die Vereinbarung der beiden Vertragspartner beinhaltet, solange keine außerordentlichen Umstände vorliegen.

 

Daher gilt: Wenn die Wohnung unter den angegebenen Bedingungen gekauft wird, wie oben beschrieben wurde, dass alle Unklarheiten beseitigt sind, die zum Streit führen könnten, und es keine anderen islâmisch verbotenen Aspekte wie Zinszahlungen oder Zinsgeschäfte gibt, dann ist es erlaubt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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