Darf man bei Harninkontinenz den Qurân berühren? Fatwâ-Nummer: 29023
- Fatwâ-Datum:7-12-2017
- Bewertung:
Ich bin Qurân-Lehrer an einer Schule. Ich leide an einem Blähbauch und starken Blähungen und kann die Blähungen nicht lange unterdrücken. Muss ich jedes Mal, wenn Blähungen austreten, die rituelle Gebetswaschung verrichten? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich, wenn ich dies tun würde, an einem Schultag mehr als zehn Mal die rituelle Gebetswaschung verrichten müsste! Dies ist anstrengend für mich und verschwendet die Zeit der Schüler. Bitte antworten Sie mir auf meine Frage! Vielen Dank! Möge Allâh Ihnen den besten Lohn gewähren!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Offensichtlich – und Allâh weiß es am besten! – entspricht der Fall einer Person, die an einem Blähbauch, starken Blähungen und fehlender Kontrolle darüber leidet, dem Fall einer Person, die an Harninkontinenz (unkontrollierbarem Urinausfluss) leidet. Bekanntlich ist eine Person, die an Harninkontinenz leidet, entschuldigt. Für ihn gelten bei der rituellen Gebetswaschung und den Anbetungshandlungen besondere Bestimmungen, die sich von den Bestimmungen für Gesunde unterscheiden. Dies ist ein Geschenk unseres Herren, da Er uns in der Religion keine Bedrängnis und keine unerträglichen Bürden auferlegt.
Daher sind wir der Meinung, dass dem Lehrer, der an der in der Frage erwähnten Krankheit leidet, die erste rituelle Gebetswaschung genügt, wenn er den Qurân berühren muss. Danach muss er diese nicht jedes Mal wiederholen, wenn Blähungen austreten, da ihm dies schwer fiele. Diese Erschwernis widerspricht dem Grundprinzip der Erleichterung in unserer Religion.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die korrekteste Meinung in der mâlikitischen Rechtsschule lautet, dass es dem Lehrer und dem Schüler (während dem Unterricht) erlaubt ist, den gesamten Qurân – und demnach auch Teile davon – zu berühren!
Und Allâh weiß es am besten!