Der gewaltige Unterschied zwischen Ehe und Zinâ
Fatwâ-Nummer: 29241

  • Fatwâ-Datum:4-4-2017
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Frage

Wird der eheliche Geschlechtsverkehr oder das Vorspiel als Zinâ betrachtet? Ist es erlaubt, mit der Ehefrau zu duschen? Bitte antworten Sie mir!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Der Geschlechtsverkehr oder das Vorspiel mit der Ehefrau wird nicht als Zinâ betrachtet, sondern ist vielmehr eine Handlung, die Allâh, dem Majestätischen und Höchsten, gefällt. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Und der Beischlaf ist ein Almosen.“ Die Prophetengefährten fragten: „Oh Gesandter, werden wir etwa dafür belohnt, wenn jemand von uns sich seinem Trieb hingibt?“ Er antwortete: „Seht ihr denn nicht, dass wenn er es  im Verbotenen täte, er dadurch sündigt? Genauso wird er auch belohnt, wenn er es im Erlaubten tut!” (Muslim).  

 

Mit dem im obigen Hadîth erwähnten arabischen Wort „Bid'“ (wörtl. Glied) ist der eheliche Beischlaf gemeint. Zinâ ist jedoch der Beischlaf des Mannes mit einer Frau, die nicht seine Ehegattin ist. Dies gehört zu den größten Sünden. Allâh der Allerhöchste sagt: „Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg.“ (Sûra 17:32).

 

Allâh lobt die Gläubigen, die sich davon fernhalten. Er sagt: „Und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln.“ (Sûra 23:5-6).

 

Der Unterschied zwischen dem Beischlaf mit der Ehegattin und Zinâ ist wie der Unterschied zwischen Himmel und Erde. Durch den Beischlaf mit der Ehegattin kann man seinen Blick vor anderen Frauen senken, keusch leben, seine Scham wahren und die Umma stärken. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Heiratet und vermehrt euch, denn am jüngsten Tag will ich mit den anderen Gemeinschaften um die Zahl der Anhänger wetteifern!“ (Abdurrazzâq). Ferner erlangt man viele weitere Vorteile, die eine Ehe mit sich bringt.

 

Zinâ hingegen hat viele Nachteile im Diesseits und im Jenseits: Man lädt sich den Zorn Allâhs des Gestalters des Majestätischen auf sich, Familien werden zerrüttet, die Abstammung wird unklar, man verliert seine Würde und es entstehen viele uneheliche Kinder, die keine Familie und keinen Zufluchtsort haben und ein Fluch für ihre Gesellschaften sind. Dies ist in den Gesellschaften zu sehen, in denen sich diese Untugend verbreitet hat. Es gibt noch viel mehr Nachteile, die Zinâ mit sich bringt.

 

Deshalb erwähnt Allâh Zinâ zusammen mit Vielgötterei und der Tötung eines Menschen. Der Hocherhabene sagt: „Und diejenigen, die neben Allâh keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allâh (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. - Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allâh ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allâh ist stets Allvergebend und Barmherzig.“ (Sûra 25:68-70)  

 

Das Duschen mit der Ehegattin ist erlaubt, gemäß der bestätigten Aussage der Mutter der Gläubigen, Âischa : "Ich pflegte die rituelle Ganzwaschung zusammen mit dem Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vorzunehmen. Dabei bedienten wir uns eines einzigen Wasserbehälters." (Al-Buchârî und Muslim). Muslim ergänzte: „…nach dem Dschanâba-Zustand (Zustand der großen rituellen Unreinheit)….“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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