Die Frau trifft keine Schuld, wenn sie ihren Mann zum Gebet aufweckt und dieser nicht aufsteht Fatwâ-Nummer: 29410
- Fatwâ-Datum:14-9-2017
- Bewertung:
Ich möchte wissen, ob mich eine Sünde trifft, wenn ich meinen Mann nicht zum Morgengebet wecke, obwohl ich mich aufs Äußerste bemühe ihn eine Viertelstunde lang aufzuwecken, aber er steht nie leicht auf. Ich möchte mich jedoch wieder schlafen legen (und habe es bereits mit allen Mitteln vergebens versucht). Vielen Dank!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Vergelte es dir Allâh mit dem Besten, dass du dich um dein Haus und deinen Mann kümmerst! Möge Allâh dir noch mehr davon geben! Du sollst wissen, dass dich keine Sünde trifft, wenn du ihn mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hast aufzuwecken, er aber nicht aufgestanden ist. Der Mann muss aber auf die Gefahr seiner Lage hingewiesen werden, er vernachlässigt eines der wichtigsten Gebete. Der Beweis hierfür sind die Worte des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): "Wüssten sie, welche Belohnung im Nacht- und im Morgengebet liegt, kämen sie sogar kriechend." (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
Damit man erreicht, was man will, muss man sich auch darum bemühen. Der Mann muss das Seine dafür tun und Vorsorge treffen, alle Gebete zeitig zu verrichten. Dies geht beim Morgengebet nur, wenn er mehrere Dinge einhält, wie etwa:
1. Früh schlafen gehen.
2. Einen Wecker stellen.
3. Mit der aufrichtigen Absicht einschlafen, das Morgengebet zeitig zu beten.
4. Im Zustand der rituellen Reinheit einschlafen.
5. Die Bittgebete vor dem Einschlafen einhalten, wie Lobpreisungen etc.
Darüber hinaus muss sich dein Mann reuevoll Allah zuwenden und seine frühere Nachlässigkeit bereuen, indem er dieses Gebet stets in der Gemeinschaft verrichtet und sich fest vornimmt, dieses Gebet in Zukunft nie mehr zu unterlassen.
Und Allâh weiß es am besten!