Das Zusammenkommen von Frauen und Männern beim Tawâf (Umrunden der Ka’ba) aus islâmischer Sicht
Fatwâ-Nummer: 29973

  • Fatwâ-Datum:6-8-2017
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Frage

Meine Frage bezieht sich auf die Hadschriten und speziell auf die Schiebereien und den engen Körperkontakt zwischen Pilgerinnen und Pilgern im Gedränge beim Tawâf und beim Werfen der Kieselsteinchen. Durch den engen Körperkontakt sind die Konturen deutlich spürbar und die Würde der Pilgerinnen wird eventuell verletzt. Dies ist weit mehr als ein normales Gedränge. Und der Hadsch ist der Dschihâd der Frau!
Meine Frage: Hat eine derartige Situation keine Auswirkung auf den Zustand des Wudû (Gebetswaschung) der Pilger, speziell in den Situationen, in denen man rituell rein sein muss? Müssten sich da denn nicht auch die Verantwortlichen etwas mehr darum bemühen, den Tawâf für die Frauen würdevoller zu machen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Generell gilt, dass Frauen den Tawâf hinter den Männern vollziehen und nicht mit diesen zusammen kommen. Wenn die Leute sich daran nicht halten können oder dies versehentlich oder absichtlich nicht tun, muss der Muslim sich schützen und sich entsprechend seiner Möglichkeiten darum bemühen, Angelegenheiten zu meiden, die Allâh den Hocherhabenen nicht zufriedenstellen.

 

Er muss seinen Blick senken und seine Zunge und sein Herz mit Bittgebeten, Gedenken Allahs und Ähnlichem beschäftigen! Findet eine Berührung zwischen einem Mann und einer Frau statt, ist er dazu verpflichtet, sich entsprechend seiner Möglichkeiten von ihr zu entfernen und sich nicht an sie zu drücken! Gemäß der korrektesten Meinung der Gelehrten bricht die bloße Berührung den rituellen Reinheitszustand nicht. 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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