Bei Eheverträgen gibt es zwischen Spaß und Ernst keinen Unterschied, falls alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind Fatwâ-Nummer: 30666
- Fatwâ-Datum:7-5-2017
- Bewertung:
Falls eine Frau zu einem Mann sagt "Ich gebe mich dir zur Frau", wird sie durch dieses Wort zu seiner Frau, wenn der Mann sagt "ich akzeptiere"? Es gibt nämlich einen Hadîth vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), in dem er sagte, dass dreierlei Dinge ernst genommen werden, ob sie im Ernst oder im Scherz gemeint sind, und dazu gehört die folgende Aussage: "Ich gebe mich dir zur Frau"? Ich warte dringend auf Ihre Antwort. Möge Allâh Sie dafür mit Gutem belohnen.
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allahs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Für einen Ehevertrag gibt es vier grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, nämlich die beiden Eheleute, der Walî (Leumund) der Frau, die Heiratsformel (das Ja-Wort) und die beiden Trauzeugen. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben ist, dann ist der Ehevertrag nicht gültig. Der erwähnte Hadîth bedeutet lediglich, dass Scherz oder Ernst keinen Einfluss auf den Ehevertrag haben, falls diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten ist der Hadîth klar zu verstehen.
Und Allâh weiß es am besten!