Monatliche Versammlung zum gemeinsamen freiwilligen Gebet in der Nacht (Qiyâm Al-Lail) Fatwâ-Nummer: 30850
- Fatwâ-Datum:19-9-2017
- Bewertung:
Ist es als Bid'a (verbotene Abweichung vom Islâm) anzusehen, wenn sich Leute an mindestens einem bestimmten Tag im Monat in der Moschee versammeln, um dort das Nachtgebet zu verrichten, freiwillig in der Nacht zu beten und einem Unterricht über den Islâm beizuwohnen? Muss man den Qunût (Bittgebet während des Gebets) in allen fünf Gebeten sprechen oder kann man in einem oder zwei Gebeten etc. den Qunût sprechen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Bid'a wird von den Gelehrten wie folgt definiert: Jede Anbetungshandlung, die der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nicht verrichtete, auch wenn es dafür einen Anlass und kein Verbot gibt. Demnach ist das, was diese Gruppe tut, indem sie sich mindestens einmal im Monat versammelt, um freiwillig in der Nacht zu beten und einem Unterricht beizuwohnen, keine Bid'a, wenn man ansonsten keine Zeit dafür hat und man die Menschen nicht daran hindert, zu anderen Zeiten freiwillig in der Nacht zu beten, Unterrichten beizuwohnen und andere Anbetungshandlungen zu verrichten. Diese Versammlung dient ja lediglich dazu, sich über den Zustand der Muslime zu informieren und die Angelegenheiten der Da'wa (Einladung zum Islâm) zu besprechen.
Wird aus diesem Termin jedoch eine Sunna gemacht, die man nicht unterlassen soll, und eine Lehre, die so von der Gruppe bestimmt wurde und von der man nicht abweichen und die man nicht abändern darf, so wird sie zu einer Bid'a, die auf diese Leute zurückgeht.
Das Qunût-Gebet muss nicht in den fünf Gebeten verrichtet werden, nicht einmal in einem davon, nur der Qunût im Morgengebet wird von den beiden Imâmen Mâlik und As-Schâfi'î sowie den ihnen Zustimmenden als empfohlen angesehen.
In einem anderen Pflichtgebet außer dem Morgengebet ist dies nicht islâmkonform, außer wenn die Umma in einer Notlage ist.
Und Allâh weiß es am besten!