Wenn sich herausstellt, dass der Brautwerber etwas mit Dschinn zu tun hat, sollte man ihn dann als Ehemann akzeptieren? Fatwâ-Nummer: 31106
- Fatwâ-Datum:17-9-2019
- Bewertung:
Ich bin eine achtundzwanzig Jahre alte Frau. Ein Junge hielt um meine Hand an. Das Wichtigste, was das Interesse meiner Familie auf ihn gelenkt hat, ist seine starke Religiosität und sein Wissen über viele religiöse Angelegenheiten. Zudem achtet er darauf, das Gebet in der Moschee zu verrichten. Einmal, als ich am Telefon mit ihm sprach, sagte er zu mir, dass er alles über mich wisse, sogar, wo ich Narben am Körper habe. Und als ich ihn fragte, was er denn meine, sagte er, dass sich eine unter meinem rechten Arm und die andere zwischen den Zehen meines rechten Fußes befinde. Auf Grund der Korrektheit dessen, was er gesagt hatte, war ich verstört. Denn ich bin eine mit Hidschâb bedeckte Frau. Und ich trage stets dicke Socken. Zudem hat er nie meine Füße gesehen. Und als ich fragte, wie er dies wissen konnte, gab er mir keine überzeugende Antwort. Ich bitte um eine Erklärung dafür. Hat diese Person irgendetwas mit Dschinn zu tun? Was raten Sie mir? Soll ich weitermachen oder die Beziehung zu ihm abbrechen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Sollte dieser Junge in Bezug auf seine Religiosität und seinen Charakter rechtschaffen sein, so ist nichts daran auszusetzen, seinen Heiratsantrag zu akzeptieren. Es ist sogar besser, es zu tun. Denn der Prophet (möge Allah in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn jemand zu euch kommt, mit dessen Religiosität und Charakter ihr einverstanden seid, so verheiratet ihn! Solltet ihr es nicht tun, wird es auf der Erde Versuchung und weitläufiges Verderben geben.“ (Überliefert von At-Tirmidhî und anderen.)
Was seine Behauptung angeht, die besagt, dass er deinen Körper und die Narben, die sich auf ihm befinden, und Ähnliches kenne, so ist es entweder so, dass ihm dies jemand mitgeteilt hat, der dies von dir weiß - zum Beispiel ein Verwandter von dir -, oder jemand, der deinen Körper gesehen hat, als du klein warst.
Wenn ihm dies jedoch niemand mitgeteilt und er dich auch nicht selbst gesehen hat, so bedingt diese Angelegenheit, dass man sich nach dem Zustand dieser Person erkundigt. Es könnte sein, dass er mit Dschinn interagiert. Falls deutlich wird, dass er etwas mit Dschinn zu tun hat – und vielleicht handelt es sich um ein verbotenes Verhältnis –, dann solltet du ihn nicht als Gatten akzeptieren.
An dieser Stelle möchten wir dich darauf aufmerksam machen, dass es einer Frau nicht gestattet ist, sich in unnötiger Weise mit einem fremden Mann [einem zum Heiraten erlaubten Mann] zu unterhalten, bis der Ehevertrag geschlossen wurde, selbst wenn es sich um den Verlobten bzw. Brautwerber handelt und es per Telefon erfolgt.
Und Allâh weiß es am besten!