Legitimiert die Angst um das Kind auf Grund der Verdorbenheit [der Gesellschaft] die Abtreibung?
Fatwâ-Nummer: 31611

  • Fatwâ-Datum:19-9-2019
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Frage

As-Salâmu alaikum!
Ich lebe in einem westlichen Staat und bin mit einer dem Christentum angehörigen Frau verheiratet, die gegen den Islâm ist und sogar nicht akzeptiert, dass im Falle der Zeugung eines Babys das Kind als Muslim erzogen wird. Sie befindet sich nun in den ersten zwei Wochen der Schwangerschaft. Ist es erlaubt, sie abzubrechen? Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um ein nichtmuslimisches Land handelt und dass der Grad der Verdorbenheit 100 % beträgt. Was ist die Lösung? Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

 

Die Abtreibung ist etwas, was aus Sicht der Scharia verboten ist. Es gehört zum „Stiften von Unheil auf der Erde und zur Vernichtung des Ackerlandes und der Nachkommenschaft“, das Allâh der Erhabene in den eindeutigen Versen Seines Offenbarungsbuches verbietet. Und die Tatsache, dass die Mutter Christin ist, oder die Angst um das Kind auf Grund der Verdorbenheit [der Gesellschaft] legitimiert es nicht. Denn die Rechtleitung ist in der Hand Allâhs - lobgepriesen und erhaben ist Er! Zudem sind die Herzen in Seiner Hand; Er dreht und wendet sie, wie Er es möchte. Und für die Einzelheiten der Regeln in Bezug auf die Abtreibung verweisen wir dich auf eine vorausgegangene Fatwa mit der Nummer 2101.

 

 

Und Allâh weiß es am besten!