Es besteht kein Widerspruch zwischen dem Qurân-Vers über das Senken des Blickes und dem Hadîth „Wenn jemandem von euch [eine Frau] Gefallen hat ...“ Fatwâ-Nummer: 32317
- Fatwâ-Datum:28-9-2021
- Bewertung:
Friede und Allâhs Barmherzigkeit seien mit euch! Allâh der Erhabene sagt: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen [einen Teil von] ihre(n) Blicke(n) senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist kundig dessen, was sie machen.“ Allah spricht die Wahrheit. Und in einem Hadîth des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) heißt es: „Wenn jemandem von euch eine Frau gefallen und sie ihn im Herzen beeindruckt hat, dann soll er sich zu seiner Frau begeben und ihr beiwohnen. Denn dies wendet ab, was sich in ihm befindet“ (Muslim).
Die Frage lautet: Wie kann man den ehrwürdigen Qurân-Vers und den ehrenvollen Hadîth miteinander in Einklang bringen?
Assalâmu alaikum wa rahmatullâhi wa barakâtuhu!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es besteht kein Widerspruch zwischen der im Qurân-Vers angeführten Anweisung, die Blicke zu senken, und der Aussage des Propheten „Wenn jemandem von euch eine Frau gefallen hat ...“.
Denn unter den Blicken gibt es solche, die sich im Rahmen dessen befinden, worüber der Mensch bestimmen kann, und solche, die sich nicht im Rahmen dessen befinden, worüber er bestimmen und die er nicht kontrollieren kann. Und Allâh der Allmächtige und Majestätische ordnet lediglich das Senken desjenigen Blickes an, über den der Mensch bestimmen und den er kontrollieren kann. Daher sagten die Gelehrten, dass der Ausdruck „[einen Teil von]“ in Seinen Worten „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen [einen Teil von] ihre(n) Blicke(n) senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist kundig dessen, was sie machen.“ dem Differenzieren diene [d. h. ausdrücke, dass nur ein Teil der Blicke und nicht alle gemeint sind]. Denn der erste Blick liege nicht in unserer Hand. Daher gehöre er nicht in den Rahmen dessen, worauf sich die verbindliche Anweisung beziehe. Denn er verwirkliche sich nicht in absichtlicher Weise, daher gelte er nicht als selbst verschuldet. Und zu den Dingen, die daraufhin hindeuten, gehört das, was der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu Ali (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) gesagt hat: „Lass dem Blick keinen Blick folgen! Denn nur der erste ist für dich, und der andere ist nicht für dich“ (Ahmad, At-Tirmidhî und Abû Dâwûd).
Somit wissen wir, dass das Gefallen, das in jenem Hadîth, nach dem gefragt wurde, erwähnt wird, nicht von jener Art von Blick herrühren muss die Allâh der Erhabene für harâm erklärt hat: der in absichtlicher Weise auf etwas Verbotenes gerichtete Blick. Das absichtliche Bewundern ist nicht nur beim Blicken, sondern kann ganz allgemein auch von anderen Dingen herrühren wie etwa vom Hören einer Stimme. Es gibt auf jeden Fall keinen Widerspruch zwischen dem Qurân-Vers und dem Hadîth.
Und Allâh weiß es am besten!