Beurteilung einer Person, die beischlief, bis die Gebetszeit vorbei war Fatwâ-Nummer: 32423
- Fatwâ-Datum:10-1-2018
- Bewertung:
As-Salâmu alaikum wa rahmatullâhi wa barakâtuh! Ich habe, Allâh belohne euch, an einem fremden Ort einer Frau beigeschlafen und kannte die Gebetszeiten nicht. Ich schlief ihr zur Zeit des Morgengebets bei, mir wurde erst klar, wie viel Uhr es ist, als ich damit fertig war. Möge Allâh meine und Ihre Reue annehmen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer seiner Frau beischläft und denkt, dass die Gebetszeit noch nicht eingetreten ist oder noch genügend Zeit verbleibt und erst anschließend bemerkt, dass die Zeit bereits verstrichen ist, der betet ohne Bedenken nach Verstreichen der Gebetszeit, weil er dies nicht beabsichtigte. Wer etwas irrtümlich und aus Vergesslichkeit begeht, den trifft keine Schuld, wie es in folgendem Hadîth heißt: "Allâh verzeiht den Irrtum und das Vergessen meiner Umma sowie das, wozu sie gezwungen wird." (Überliefert von Ibn Mâdscha).
Wenn jedoch die Zeit bereits knapp war und er ihr beischlief und dadurch die Gebetszeit verpasste, sündigte er nicht durch den Beischlaf, weil er zu dieser Zeit erlaubt ist. Doch sündigte er dadurch, dass der Beischlaf zum Unterlassen des Gebets führte.
Wie dem auch sei, wenn du dieses Gebet gebetet hast, so musst du es nicht mehr nachholen, ansonsten musst du es noch nachbeten.
Und Allâh weiß es am besten!