Jemandem, der die Geschlechtsreife erreicht hat, ist das alleinige Zusammensein mit einer fremden Frau, wie alt sie auch sein mag, nicht gestattet Fatwâ-Nummer: 32455
- Fatwâ-Datum:4-10-2021
- Bewertung:
Eine fremde Frau sieht einen Sohn in mir. Wie ist das alleinige Zusammensein mit ihr zu beurteilen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist dir nicht gestattet, dich allein zusammen mit einer fremden Frau aufzuhalten, wenn du die Geschlechtsreife erreicht hast. Der Satan ist nämlich der Dritte von euch und er wird sich mittels seiner Einflüsterungen darum bemühen, dass Dinge begangen werden, die Allâh der Erhabene für harâm erklärt. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Ein Mann und eine Frau dürfen nicht in Abgeschiedenheit zusammen sein, denn der dritte von ihnen ist Satan.“ (Ahmad, At-Tirmidhî und Al-Baihaqî).
Und ebenso warnte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) davor, das Zimmer einer Person zu betreten, die nicht zu den nahen und nicht zur Heirat zugelassenen Verwandten gehört: „Hütet euch davor, das Zimmer von Frauen zu betreten!“ Da fragte ein Mann von den Ansâr: „Was sagst du zu den männlichen Verwandten des Ehemannes?“ Er antwortete: „Die männlichen Verwandten des Ehemannes sind der Tod.“ (Übereinstimmend als authentisch eingestuft.)
Und Muslim überlieferte in seiner Sammlung authentischer Hadîthe, dass Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wahrhaftig! Das diesseitige Leben ist angenehm und grün. Und Allâh macht euch darin zu Statthaltern und sieht, wie ihr handelt. Wahrhaftig! Hütet euch also vor dem diesseitigen Leben und hütet euch vor den Frauen! Denn die erste Zwietracht unter den Kindern Israel gab es wegen Frauen.“
Daher bist du verpflichtet, dich von den Wegen zur Versuchung zu entfernen und die Beziehung zu dieser Frau abzubrechen. Denn es ist für dich nicht halâl. Und falls materielle Motive oder finanzielle Vorteile vorliegen: Ein Muslim verkauft seine Religion nicht für eine vergängliche Gabe des Diesseits.
Möge Allâh der Erhabene dir gelingen lassen, was Er liebt und woran Er Wohlgefallen findet!
Und Allâh weiß es am besten!