Beweis dafür, dass Rezitieren im Morgengebet hörbar sein soll, auch wenn man es nach Sonnenaufgang verrichtet Fatwâ-Nummer: 32474
- Fatwâ-Datum:10-1-2018
- Bewertung:
Soll man im Morgengebet (den Qurân) hörbar rezitieren, auch nachdem dessen Zeitspanne vorbei ist?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:
Wer das Morgengebet versäumte, wobei dessen Zeitspanne durch den Sonnenaufgang beendet ist, hat es danach zu verrichten. Daher ist die Verrichtungsform des Gebets sowohl in seiner bestimmten Zeitspanne als auch danach, nachdem sie vorbei ist, gleich. Hier gibt es auch keinen Unterschied dazwischen, ob man es allein oder als Imâm verrichtet. Dafür gilt der folgende Hadîth von Abû Qatâda, als sie das Morgengebet verschliefen, als ein Beweis: „Dann rief Bilâl zum Gebet. Da verrichtete der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zwei Rak’as und dann das Morgengebet [nach dem Sonnenaufgang] genau, wie er es täglich zu tun pflegte.“ (Überliefert von Muslim).
Die in diesem Hadîth stehende Aussage „genau, wie er es täglich zu tun pflegte“ weist darauf hin, dass die Verrichtungsform des Gebets sowohl in seiner bestimmten Zeitspanne als auch danach (das heißt, nachdem sie vorbei ist) gleich ist. Ibn Taimiya sagte, nachdem er den oben erwähnten Hadîth angeführt hatte: „Darin steht der Beweis dafür, dass das Rezitieren des Qurân im Morgengebet – nach dem Sonnenaufgang – auch hörbar sein soll.“
Und Allâh weiß es am besten!