Unterlassen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs muss umgehend erfolgen
Fatwâ-Nummer: 32647

  • Fatwâ-Datum:29-10-2018
  • Bewertung:

Frage

Ist es besser allmählich vom außerehelichen Geschlechtsverkehr abzulassen als diesen abrupt zu unterlassen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der außereheliche Geschlechtsverkehr zählt zu den großen Sünden, von denen sich der Muslim fernhalten muss! Er muss sich sogar von allen Angelegenheiten fernhalten, die dazu führen, wie beispielsweise das intensive Anblicken und verbotene Zusammenkommen beider Geschlechter sowie Unterhaltungen und Ähnliches. Der Hocherhabene sagt: „Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg.“ (Sûra 17:32). Das Verbot, sich dem außerehelichen Geschlechtsverkehr zu nähern, ist vielsagender als das Verbot  des außerehelichen Geschlechtsverkehrs an sich.

Wer ihn durchgeführt hat, ist dazu verpflichtet, dies umgehend zu unterlassen, und sich Allâh in aufrichtiger Reue zuzuwenden!

Wisse, dass das Verhängnis des außerehelichen Geschlechtsverkehrs sowohl das Diesseits als auch das Jenseits betrifft! Hüte dich also vor ihm! Es mag an dieser Stelle angebracht sein, dir folgende Aussage von Ibn Al-Qayyim () aus dem Werk Raudat Al-Muhibbîn zu vermitteln:

„Der außereheliche Geschlechtsverkehr vereint alle Arten des Schlechten, wie beispielsweise Mangel an Religiosität, an Frömmigkeit, an Tugenden und an Eifersucht. Deshalb findet man keinen, der  außerehelichen Geschlechtsverkehr begeht, der fromm ist, sich an Abmachungen hält, ehrlich ist, an seinen Freunden festhält oder vollständig eifersüchtig auf seine Familie ist. Der außereheliche Geschlechtsverkehr verursacht also unter anderem Untreue, Lüge, Betrug, Schamlosigkeit, mangelndes Bewusstsein, dass Allâh einen beobachtet, mangelnde Achtsamkeit gegenüber islâmisch verbotenen Angelegenheiten und das Entschwinden von Eifersucht aus dem Herzen.

Zu den Angelegenheiten, die sie verursacht, zählt ferner der Zorn des Herrn darüber, dass der Mensch seine eigene Ehre und die Ehre seiner Kinder ruiniert. Wenn ein Mann aus diesem Grund einem König vorgeführt werden würde, würde dieser ihm auf die schlechteste Weise begegnen. Zu den Angelegenheiten, die sie verursacht, zählen ferner die Verfinsterung des Gesichts des Durchführenden des außerehelichen Geschlechtsverkehrs sowie dessen Betrübnis und Hass, die für die Menschen, die ihn anblicken, zu sehen sind. Zu ihnen zählen auch die Finsternis des Herzens und das Erlöschen des Lichtes darin.

Zu ihnen zählt ebenso unvermeidliche Armut. Eine Überlieferung besagt, dass Allâh der Hocherhabene sagt: Ich bin Allâh! Ich vernichte die Tyrannen und lasse die Durchführenden des außerehelichen Geschlechtsverkehrs arm werden.

Zu diesen Angelegenheiten zählt ferner, dass das Begehen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs die Ehre dessen Durchführenden schwinden lässt und ihn in den Augen seines Herrn und Dessen anbetend Dienenden geringwertig werden lässt. Zu ihnen zählt ferner, dass der außereheliche Geschlechtsverkehr ihm die besten Namen raubt, und zwar die Namen Keuscher, Rechtschaffener und Gerechter, und ihm gegenteilige Namen wie Sittenloser, Frevler, Durchführender des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und Betrüger verleiht…

Zu ihnen zählt ferner, dass er sich dem Bewohnen des Ofens (im Höllenfeuer) aussetzt, in dem der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die den außerehelichen Geschlechtsverkehr ausübenden Frauen und Männer während der nächtlichen Himmelfahrt sah. Zu ihnen zählt außerdem, dass er sich dadurch von den guten Männern unterscheidet, mit denen Allâh die keuschen Menschen beschreibt, und stattdessen zu den schlechten Männern zählt, mit denen Allâh die den außerehelichen Geschlechtsverkehr Ausübenden beschreibt. Allâh der Hocherhabene sagt: ‚Schlechte Frauen gehören zu schlechten Männern, und schlechte Männer gehören zu schlechten Frauen. Gute Frauen gehören zu guten Männern, und gute Männer gehören zu guten Frauen…‘ (Sûra 24:26).

Allâh verwehrt jedem Schlechten das Paradies und macht es vielmehr zum Zufluchtsort der Guten. Einzig Gute betreten es. Allâh der Hocherhabene sagt: ‚die die Engel abberufen, während sie gute (Menschen) gewesen sind. Sie sagen: Friede sei auf euch! Geht in den (Paradies)garten ein für das, was ihr zu tun pflegtet.‘ (Sûra 16:32). Zu ihnen zählt ferner die Trostlosigkeit, die Allâh der Hocherhabene demjenigen einflößt, der außerehelichen Geschlechtsverkehr begeht. Sie ist das Duplikat der Trostlosigkeit, die in seinem Gesicht zu sehen ist. Der Tugendhafte hat also eine Süße im Gesicht und Frohsinn im Herzen. Derjenige, der sich zu ihm gesellt, erfreut sich an ihm. Im Gesicht desjenigen, der außerehelichen Geschlechtsverkehr begeht, ist Trostlosigkeit zu sehen und derjenige, der sich zu ihm gesellt, fühlt sich trostlos mit ihm.“ (Raudat Al-Muhibbîn, Seite 361).

Und Allâh weiß es am besten!

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