Fastenbrechen im Ramadân ohne legitimen Grund
Fatwâ-Nummer: 329545

  • Fatwâ-Datum:11-3-2024
  • Bewertung:

Frage

Die Muslime im Irak leben zur Zeit in Zuständen von Mord, Zerstörung, Unsicherheit und Angst in Moscheen, Häusern und auf der Straße. Dazu gibt es andere Heimsuchungen und Unruhen, sowie hohe Lebenshaltungskosten, erhöhte Temperaturen und die Tage dauern extrem lange. Können die Muslime daher ihr Fasten im Ramadân brechen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wir bitten Allâh, dass er den Muslimen überall Erleichterung schenken möge! Das Fasten im Ramadân ist eine der Säulen des Islâms und eine seiner gewaltigen Stützen. Jemand, für den das Fasten verpflichtend ist, darf daher das Fasten nicht brechen, außer wenn ein Grund vorliegt wie Reise, Krankheit o. ä.

Die von dir erwähnten Zustände sind an sich noch keine Entschuldigungsgründe, die ein Fastenbrechen erlauben würden. Stattdessen muss man sich bemühen, gegen diese Prüfungen anzugehen und Allâh den Allmächtigen anflehen, dass Er Seine Barmherzigkeit herabsendet. Dies geschieht, indem man noch mehr Gehorsam übt, sich in der Anbetung Allâhs bemüht, die Lehren Seiner Religion einhält und diese befolgt, so gut es geht. Der Gehorsam gegenüber Allâh bringt alles Gute hervor und hält von allem Schlechten ab. So sagt der Erhabene: „Hätten aber die Bewohner der Städte geglaubt und wären sie gottesfürchtig gewesen, hätten Wir ihnen bestimmt Segnungen von dem Himmel und der Erde aufgetan“ (Sûra 7:96).

Die Muslime in diesen und anderen Ländern müssen im Gehorsam gegenüber Allâh dem Erhabenen fasten. Sie sollen Ihn, gepriesen sei Er, um Hilfe bitten, dass Er sie schützt, vor dem, was ihnen widerfährt. Niemandem steht es zu, das Fastenbrechen ohne legitimen Entschuldigungsgrund und ohne eine von Allâh erlassene Erleichterung für erlaubt zu erklären.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs