Einem Muslim ist es weder erlaubt, sich selbst noch andere zu verfluchen Fatwâ-Nummer: 32962
- Fatwâ-Datum:29-10-2018
- Bewertung:
Der Friede sei mit euch, und möge Allâh es euch mit Gutem vergelten! Wie ist eine Person zu beurteilen, die sich selbst verflucht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Einem Muslim ist es nicht erlaubt, sich selbst oder andere zu verfluchen, da das Verfluchen islâmrechtlich bedeutet, von der Barmherzigkeit Allâhs des Hocherhabenen ausgeschlossen zu werden. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot es, dass jemand Bittgebete gegen sich selbst spricht. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Bittet nicht gegen euch selbst, außer mit Gutem!…“ (Muslim). Imâm An-Nawawî () sagt in seinem Werk Scharh Muslim: „Die Gelehrten sind sich einig, dass das Verfluchen harâm ist.“ Dies gilt mit Ausnahme des Falles, dass ein Mann seiner Ehefrau vorwirft, das Abscheuliche des außerehelichen Geschlechtsverkehrs begangen zu haben, und gemeinsam mit ihr den Li'ân [eidliche Behauptung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs eines Ehepartners und eidlicher Widerspruch des anderen] ablegt. In diesem Fall wird von ihm verlangt, viermal bei Allâh zu bezeugen, dass er gewiss zu denen gehört, die die Wahrheit sagen, und beim fünften Mal zu bitten, dass Allâhs Fluch auf ihn herabkommen soll, falls er zu den Lügnern gehören sollte. Falls er sicher weiß, dass er lügt, wäre dies für ihn harâm. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine Situation es erfordert, dass man bittet, dass Allâhs Fluch über einen selbst kommen soll, falls man etwas Bestimmtes getan oder nicht getan hat. Dies ist unbedenklich, sofern man ehrlich ist. Bei einigen Menschen ist es bei Eiden zu einer Angewohnheit geworden, um Allâhs Fluch zu bitten.
Und Allâh weiß es am besten!