Rechtsnorm für Schlafen in Unterwäsche
Fatwâ-Nummer: 33077

  • Fatwâ-Datum:18-1-2018
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für denjenigen, der in Unterwäsche schläft?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:

 

Der Muslim ist verpflichtet, seinen Schambereich vor demjenigen zu bedecken, der ihn nicht sehen darf, das heißt alle außer seine Ehefrau. Wenn du mit derartiger Wäsche schläfst und es sich daraus nicht ergibt, dass dein Schambereich entblößt wird, so ist dagegen nichts einzuwenden. Ergibt sich daraus, dass dein Schambereich vor demjenigen entblößt wird, der ihn nicht sehen darf, so ist dir das Schlafen auf diese Weise nicht erlaubt. Denn die Gelehrten legten fest, dass das Mittel, das zum Verbotenen führt, verboten ist. Wenn das Schlafen in dieser Weise zum Entblößen deines Schambereichs vor demjenigen führt, der es nicht sehen darf, so ist es dann harâm. Führt dies zum Entblößen deines Schambereichs nur vor deiner Ehefrau, so ist es erlaubt, mit derartiger Wäsche zu schlafen. Jedoch ist es besser, dass du deinen Schambereich bedeckst, selbst wenn du allein bist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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