Die Sühne zu verspäten ist eine Sünde, die der Reue bedarf Fatwâ-Nummer: 33257
- Fatwâ-Datum:7-3-2018
- Bewertung:
Ich habe dreimal geschworen. Es war dreimal der gleiche Schwur, nur zu verschiedenen Zeiten. Hierauf habe ich den Schwur gebrochen. Ich habe diese Schwüre auf einen Zettel geschrieben, um sie nicht zu vergessen. Ich habe nicht gefastet, weil ich Geld besaß. Allerdings habe ich die Sühne aufgeschoben, mal aus Vergesslichkeit und mal aus Hoffnung, bis ich es nun fünf bis 18 Monate aufgeschoben habe. Was soll ich nun tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer mehrmals auf eine Sache geschworen hat und diese Schwüre gebrochen hat, muss den meisten Gelehrten nach nur einmal sühnen. Der malikitischen Rechtsschule nach muss man entsprechend der Anzahl der Schwüre sühnen, es sei denn, man beabsichtigte damit lediglich, den ersten Schwur zu bestätigen.
Ibn Ruschd junior sagte: „Die Meinungen gehen auseinander, wenn man mehrmals auf eine Sache schwört. Manche sagen, man hat nur eine Sühne zu leisten. Andere sagen, man muss für jeden Schwur sühnen, außer man wollte ihn nur bestätigen. Dies ist die Meinung von Imâm Mâlik.“
Das Aufschieben deiner Sühne über diese lange Zeit ist eine Angelegenheit, die nur durch die Reue und das Bitten um Vergebung gelöst werden kann. Die Sühne entfällt nicht für den, der sie entrichten muss, weil es ein Recht der Armen ist, das er ihnen schuldig ist.
Und Allâh weiß es am besten!