Wudû und Tayammum bei Verletzungen Fatwâ-Nummer: 336442
- Fatwâ-Datum:25-5-2021
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Bei einem Unfall habe ich kürzlich eine Verletzung erlitten. Damit die Genesung möglichst schnell eintritt, kann ich die rechte Hand nicht benutzen. Ist es mir gestattet, mit der linken Hand zu essen? Darf ich beim Wudû mit der feuchten linken Hand über die Stellen streichen, ohne die rechte Handfläche zu berühren? Und wenn ich Tayammum mache, muss dann das Schlagen mit der Hand auf die Erde mit beiden Handflächen erfolgen? Muss ich mit beiden Handflächen das Gesicht überstreichen? Mein gesundheitlicher Zustand erlaubt es mir nur, beim Tayammum mit der linken Hand auf die Erde zu schlagen und dann über das Gesicht zu streichen. Ist der Tayammum auf diese Weise zulässig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Wir bitten Allâh für dich um Genesung und Gesundheit. Wenn du entschuldigt bist, so wie du es beschrieben hast, so ist es kein Problem, wenn du mit der linken Hand isst, bis der Entschuldigungsgrund aufhört. Schaich Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Essen mit der linken Hand ist kein Problem, wenn ein Grund vorliegt. Unentschuldigt ist es jedoch verboten, denn der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat dies untersagt und gesagt: ‚Der Satan isst und trinkt mit der linken Hand.‘“ Was das Wudû anbelangt, so musst du mit der linken Hand die vorgeschriebenen Körperteile waschen: Gesicht, beide Hände und Arme bis zu den Ellenbogen, beide Füße bis zu den Knöcheln und dazu das Überstreichen des Kopfes. Es ist nicht erlaubt, einen Körperteil zu überstreichen, wenn man ihn waschen kann. Der kranke Körperteil muss gewaschen werden, wenn dir das möglich ist. Wenn nicht, so ist es verpflichtend, diesen mit Wasser zu überstreichen (zu benetzen). Wenn sowohl Waschen als auch Überstreichen mit Wasser schädlich sein sollten und du keinen festen Verband trägst, über den du streichen könntest, so nimmst du Tayammum vor als Ersatz für den betreffenden Körperteil, den du nicht mit Wasser reinigen kannst. Schaich Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Die Gelehrten haben klargestellt: Die Wunde ist entweder offen oder bedeckt. Wenn sie offen ist, so muss sie mit Wasser gewaschen werden. Wenn dies nicht möglich ist, so ist man entschuldigt und überstreicht. Wenn dieses Überstreichen auch nicht möglich ist, so macht man Tayammum – und zwar in dieser Reihenfolge. Wenn die Wunde bedeckt ist, so gilt nur das Überstreichen. Sollte auch das Überstreichen trotz der Bedeckung gesundheitsschädlich sein, so weicht man auf Tayammum aus, als ob die Wunde unbedeckt sei. Das haben die Fiqh-Gelehrten (Allâh erbarme sich ihrer) in dieser Angelegenheit erwähnt. Tayammum ist nur erlaubt, wenn Wasser fehlt, oder man nicht die Möglichkeit hat, es zu benutzen. Wenn dir Tayammum erlaubt ist, so ist die Pflicht des Tayammum sowohl das Überstreichen des Gesichts als auch der beiden Hände bis zu den Handgelenken (nach anderen bis zum Ellenbogen; A. d. Ü.), nachdem man die Hände mit Erde in Berührung gebracht hat. Wenn du dazu imstande bist, so musst du das tun. Wenn dies nicht möglich sein sollte und du niemanden hast, der dir dabei hilft, so führe davon aus, so viel du kannst. Dies reicht für dich aufgrund des Wortes Allâhs: „Daher fürchtet Allâh, soweit ihr könnt’ (Sûra 64:16) und des Hadîths: „(…) und was ich euch befohlen habe, das führt aus, so weit ihr es könnt.“ Und Allâh weiß es am besten!