Muss jemand, der vor einem Betenden hergeht, sühnen? Fatwâ-Nummer: 34003
- Fatwâ-Datum:29-1-2018
- Bewertung:
Ich habe gehört, dass jemand, wenn er vor einem Betenden hergeht, dafür sühnen muss. Ist das richtig? Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot es, vor einem Betenden herzugehen und sagte: „Wüsste derjenige, der vor dem Betenden hergeht, was er für eine Schuld auf sich lädt, so würde er es vorziehen, vierzig stehen zu bleiben, als vor dem Betenden herzugehen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
Trotzdem wurde keine bestimmte Sühne vorgeschrieben; vielmehr muss derjenige, der es beging, nur bereuen und Allâh um Vergebung dafür bitten, was er beging, falls er dies absichtlich tat.
Und Allâh weiß es am besten!