Rechtsnorm für Anschlagen von Plakaten in der Moschee
Fatwâ-Nummer: 34043

  • Fatwâ-Datum:21-1-2018
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für das Anschlagen von Plakaten mit Bildern, Nachrichten, Parteienwerbungen, Werbungen und anderem in der Moschee?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:

 

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn dies in der Moschee getan wird und dies im Interesse des Islâm und der Muslime liegt. Scheich Al-Bassâm sagte im Buch „Scharhu Bulûghi Al-Marâm“: „In der früheren Zeit bildete die Moschee einen Ort zum Studieren und Ausrüsten der Heere. In ihnen versprachen die Kalifen die Eroberungen. Zur Zeit des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verfasste Hassân ibn Thâbit darin auch Gedichte, wie dies im Sahîh-Werk von Al-Buchâri von Sa’îd ibn Al-Musaiyib steht, der sagte: Umar kam einmal in die Moschee, als Hassân Gedichte vorlas. Da sagte Hassân zu ihm: 'Ich pflegte darin Gedichte vorzulesen, als es damals denjenigen gab, der besser als du ist'“

 

Von daher ist hier nichts dagegen einzuwenden, Nachrichten anzuschlagen, die die Muslime interessieren und sie über die Tragödien ihrer Geschwister in der Welt in Kenntnis setzen. Was aber die Bilder betrifft, so ist das Anschlagen derer an die Wand der Moschee verboten, solange es nicht nötig ist. Der Grund dafür ist, dass das Vorhandensein der Bilder die Engel daran hindert hineinzukommen und dass dies zu den christlichen Traditionen gehört. Al-Buchârî und Muslim überlieferten von Abû Talha, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Engel betreten keine Wohnung, in der sich ein Hund oder eine Statue befindet.“

 

Sie überlieferten auch von Âischa, „dass Umm Habîba und Umm Salama eine Kirche, die sie in Abessinien sahen, in der sich  Bilder respektive Statuen befanden, besuchten. Sie erwähnten das vor dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Da sagte er: Sie sind diejenigen Leute, die – wenn ein rechtschaffener Mensch unter ihnen stirbt – auf seinem Grab eine Gebetsstätte errichten und diese mit solchen Bildern respektive Statuen versehen. Dies sind die schlimmsten Menschen bei Allah.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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