Das Verbot der Qurân-Lesung im Sudschûd Fatwâ-Nummer: 340450
- Fatwâ-Datum:26-5-2021
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Ich habe bemerkt, dass meine Mutter – möge Allâh sie bewahren – in ihrem Gebet in allen fünf Gebeten laut liest. Als ich sie danach fragte, sagte sie: „Ich mache das, um nicht die Anzahl der Raka‘ât (Gebetseinheiten) zu vergessen. Die Stimme erhebe ich, weil ich mir dadurch besser merken kann, wie viel ich gebetet habe und wie viel noch verbleibt.“ Sie liest die Sûra Al-Fâtiha und einen weiteren Teil aus dem Qurân mit hörbarer Stimme und im Rukû (Verbeugung) sagt sie: „Subhâna Rabbiya l-adhîm“, so dass jeder in ihrer Nähe es hören kann. Genauso macht sie es im Sudschûd (Niederwerfung). Beim ersten und letzten Sitzen zum Taschahhud höre ich, wie sie Bittgebete für mich und meine Brüder spricht. Dabei liest sie nach „Subhâna Rabbiya l-A‘lâ“ für uns die Schutz-Sûren.
Daher möchte ich fragen, ob solche Handlungen nicht die Korrektheit des Gebets beeinflussen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Für eine Frau entspricht es der Sunna, leise bzw. laut zu rezitieren an den Stellen im Gebet, wo dies so vorgesehen ist. Doch wenn man dagegen verstößt, wird das Gebet nicht ungültig. Die Rezitation der Schutzsûren oder anderer Teile aus dem Qurân im Sudschûd wurde vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wörtlich untersagt: „Ich habe die Rezitation des Qurâns im Rukû und Sudschûd verboten. Im Rukû wird der Herr, allmächtig und majestätisch ist Er, verherrlicht. Was den Sudschûd anbelangt, so strengt euch darin an mit Bittgebeten, denn dort ist es passend, dass sie erhört werden“ (Muslim u. a.).
Im Sudschûd sind Lobpreisungen und Bittgebete vorgesehen, aber keine Rezitation des Qurâns. Doch dies macht das Gebet nicht ungültig. Dazu schreibt An-Nawawî in „Al-Madschmû“: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass die Rezitation des Qurâns – abgesehen vom Qiyâm – im Rukû und Sudschûd verpönt ist. Wer etwas außer der Sûra Al-Fâtiha darin liest, dessen Gebet wird jedoch nicht ungültig. Bei der Al-Fâtiha gibt es jedoch zwei Meinungen.“
Dementsprechend gilt, dass eine Handlung, wie deine Mutter es gewöhnlich tut, bei absichtlichem Handeln makrûh ist. Es mindert die Belohnung des Gebets, doch macht es dies nicht ungültig.
Und Allâh weiß es am besten!