Schließung von Moscheen ist ein beträchtliches Unrecht und Sich-Bemühen, sie zu zerstören Fatwâ-Nummer: 34074
- Fatwâ-Datum:24-1-2018
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In meiner Heimat wurde die Entscheidung getroffen, die Moscheen zu schließen und sie nur während der Gebetszeiten zu öffnen. Wie lautet die Rechtsnorm für diese Entscheidung?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:
Im Islâm hat die Moschee eine bedeutende Stellung, die sich deutlich hervorhob, als der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach Madîna kam und zunächst die Propheten-Moschee gründete. Überdies lässt Allâh die Moscheen zu Sich Selbst gehören, um sie hochzustellen, da Er sagt: „Und die Gebetsstätten gehören doch Allâh; so ruft neben Allâh niemanden an.“ (Sûra 72:18). Außerdem weist Allâh an, Moscheen zu bauen und hochzustellen, und erklärt, dass sie die Orte sind, an denen man Seiner gedenkt, da Er sagt: „(Solche Lampen gibt es) in Häusern, für die Allâh erlaubt hat, dass sie errichtet werden und dass darin Sein Name genannt wird. Ihn preisen darin, am Morgen und am Abend.“ (Sûra 24:36).
Der Islâm hält auch zum Bauen von Moscheen an. Muslim überlieferte in seinem Sahîh-Werk, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer eine Moschee baut und damit das Antlitz Allâhs erstrebt, dem baut Allâh ein Haus im Paradies.“
Die Moschee ist also ein Ort für alles, worin Interesse für den Islâm und die Muslime liegt. In der Moschee wurden Angelegenheiten des muslimischen Staats verwaltet und die Heere, die Kompanien sowie die zu Allâh einladend Aufrufenden ausgerüstet. Die Moschee war auch Obdach mancher Muslime, die keins hatten, wie der Fall der Leute von Al-Suffa. Al-Buchârî und Muslim überlieferten, dass Ibn Umar in der Moschee zu schlafen pflegte, als er noch ledig war, obwohl sich damals die Muslime darin zurückzogen. Allâh sagt: „... während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt...“ (Sûra 2:187).
Von daher ist es verboten, die Moscheen vor den Gläubigen, die sie ob des Gedenkens Allâhs füllen wollen, zu schließen, denn dies ist beträchtliches Unrecht und Streben danach, sie zu zerstören. Allâh der Erhabene sagt: „Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, dass an Allâhs Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich bemüht, sie zu zerstören?...“ (Sûra 2:114). Darüber hinaus nennt Allâh die Eigenschaften derjenigen, die die Moscheen füllen und sagt: „Gewiss, Allâhs Gebetsstätten bevölkert nur, wer an Allâh und den Jüngsten Tag glaubt, das Gebet verrichtet, die Abgabe entrichtet und niemanden außer Allâh fürchtet. Diese aber werden vielleicht zu den Rechtgeleiteten gehören.“ (Sûra 9:18).
Ibn Kathîr sagte als Erklärung dieses Verses: „Wenn derjenige, der über diese Eigenschaften (genannt im letzten Vers) verfügt, aus der Moschee getrieben wird, welche Verwüstung ist dann beträchtlicher als dies?! Mit Bevölkerung ist nicht gemeint, die Moscheen auszuschmücken oder sie bloß zu bauen, sondern in ihnen Allâhs zu gedenken, Seine Scharia in die Tat umzusetzen und sie von allen Unreinheiten und aller Gotteslästerung fernzuhalten.“
Und Allâh weiß es am besten!