Es ist erwünscht, dass der Muezzin den zweiten Gebetsruf (Iqâma) ruft
Fatwâ-Nummer: 34433

  • Fatwâ-Datum:31-1-2018
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Frage

As-Salâmu alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh! Ich habe eine Frage: Ist es erlaubt, dass eine Person den ersten Gebetsruf und eine zweite den zweiten Gebetsruf (Iqâma) ausruft? Wa As-Salâmu alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Von Ziyâd ibn Al-Hârith As-Sudâ'î ist überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wies mich an, den Gebetsruf (Adhân) für das Morgengebet vorzunehmen und so rief ich ihn aus. Als Bilâl den zweiten Gebetsruf (Iqâma) vornehmen wollte, sagte der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): Der Bruder aus Sudâ hat den Adhân ausgerufen. Und wer den Adhân ausruft, der ruft die Iqâma aus.“ (Überliefert von At-Tirmidhî, Abû Dâwûd, Ibn Mâdscha und Ahmad).

 

Allerdings ist dieser Hadîth schwach. Daher sind sich die Gelehrten über seine Verbindlichkeit uneinig. Manche sind der Meinung, dass der Muezzin eher das Recht hat, die Iqâma auszurufen, und stützen sich auf den vorangegangenen Hadîth.

 

Andere wiederum sehen den Hadith als schwach an und sagen, es gebe keinen Unterschied zwischen dem Muezzin und einer anderen Person. Al-Mubârakfûrî sagt in Tuhfât Al-Ahwadhî: „Sie sind sich uneinig über den Vorrang. Die meisten sind der Meinung, dass es keinen Unterschied gibt und die Angelegenheit einen gewissen Handlungsspielraum bietet. Dieser Meinung sind unter anderem Imâm Mâlik und die meisten Gelehrten der Arabischen Halbinsel, Imâm Abû Hanîfa und die meisten Gelehrten aus Kûfa sowie Abû Thaur. Manche sind der Meinung, dass derjenige, der den Adhân ausruft, auch die Iqâma ausrufen soll.“

 

Weiterhin wird der Hadîth von einem Hadîth von Ibn Umar gestützt, der lautet: „Langsam, Bilâl! Wer den Adhân ausgerufen hat, ruft auch die Iqâma aus.“ (Überliefert von At-Tabarî, Al-Uqailî und Abû As-Schaich).

 

Ibn Qudâma sah es als richtig an, dass es erwünscht sei, dass der Muezzin auch die Iqâma ausruft. Und er hat es als erlaubt erklärt, dass auch jemand anders die Iqâma ausruft. Er sagt in Al-Mughnî: „Was sie gesagt haben, deutet darauf hin, dass es erlaubt ist. Und dies deutet ferner darauf hin, dass es erwünscht ist.“

 

Zusammenfassend ist zu sagen: Es ist kein Problem, wenn jemand anders als der Muezzin die Iqâma aufruft, aber dieser ist eher dazu berechtigt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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