Bittgebet während Verbeugung und Niederwerfung ist erlaubt
Fatwâ-Nummer: 34708

  • Fatwâ-Datum:4-2-2018
  • Bewertung:

Frage

Lässt das Bittgebet während der Verbeugung und der Niederwerfung das Gebet ungültig werden? Ich bitte um einen Beweis aus dem Qurân oder der Sunna.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Bittgebet während der Verbeugung und der Niederwerfung lässt das Gebet nicht ungültig werden, weil von Âischa überliefert ist, dass sie sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte oft während seiner Verbeugung und Niederwerfung: O Allâh, Du bist über jeden Mangel erhaben und der Lobpreis gebührt Dir, unser Herr! O Allâh, vergib mir!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

Von Abû Huraira ist überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte während seiner Niederwerfung: O Allâh, vergib mir all meine Sünden, kleine wie große, die ersten und letzten, die offenen und geheimen!“ (Überliefert von Muslim).

 

Weiterhin ist von ihm überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Der anbetend Dienende ist seinem Herrn am nächsten, wenn er sich niederwirft. So sprecht dann viele Bittgebete!“ (Überliefert von Muslim).

 

Und Allâh weiß es am besten!

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