Istichâra-Gebet für mehrere Dinge
Fatwâ-Nummer: 34882

  • Fatwâ-Datum:4-2-2018
  • Bewertung:

Frage

Ist das Istichâra-Gebet (Bittgebet um Segen in der Entscheidung) für eine Entscheidung zwischen drei Dingen erlaubt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Istichâra-Gebet wurde vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zur Sunna gemacht. Er lehrte es seine Gefährten und trug ihnen auf, es zu verrichten, wenn jemand etwas Wichtiges tun will.

 

Von Dschâbir ibn Abdullâh ist überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) lehrte uns das Istichâra-Gebet in allen Dingen, wie er uns eine Sûra aus dem Qurân lehrte. Er sagte: Wenn jemandem von euch eine Angelegenheit sehr wichtig ist, soll er zwei Rak'as (Gebetseinheiten) beten, die kein Pflichtgebet sind, und daraufhin sagen ...“ (Überliefert von Al-Buchârî, An-Nasâ'î und Abû Dâwûd).

 

Daher hindert nichts daran, das Istichâra-Gebet zu verrichten und Allâh den Erhabenen um die richtige Entscheidung zwischen drei oder mehr Dingen zu bitten. Allerdings sollte die Person nur um die Entscheidung in einer Sache bitten, die er beabsichtigt zu tun, und nicht nur, weil man gerade über etwas nachdenkt.

 

In Aun Al-Ma'bûd steht: „Wahrscheinlich ist mit der Absicht die Entschlossenheit gemeint, weil die Gedanken nicht fest sind. Man bittet nur um Segen in der Entscheidung, wenn man sicher ist, dies tun zu wollen. Sonst würde man wegen jeder Überlegung und unnützer Dinge bitten und seine Zeit verschwenden.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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