Beharren auf Sünden und Akzeptieren von Handlungen Fatwâ-Nummer: 35296
- Fatwâ-Datum:30-10-2018
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Meine Frage lautet: Akzeptiert Allâh die guten Handlungen eines Menschen, der auf einer Sünde wie außerehelichem Geschlechtsverkehr, Analverkehr, Diebstahl usw. beharrt? Es geht nicht darum, diese Sünden weiter zu begehen, sondern zu wissen [ob Allâh in diesem Fall die Handlungen annimmt oder nicht]. Ich meine damit: Werden die Taten akzeptiert, so dass sie auf die Waagschale für gute und schlechte Handlungen kommen? Nimmt Allâh Almosen und gute Handlungen eines Menschen an, der sich von Sünden reumütig abgewandt hat, wie zum Beispiel ein Mörder und andere?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Begehen von großen und von kleinen Sünden sowie das Beharren darauf haben keinen Einfluss darauf, ob die guten Handlungen eines anbetend Dienenden akzeptiert werden. Ausgenommen davon ist, dass die starke Form des Beigesellens, wie in einigen Texten erwähnt, alle Handlungen rechtsungültig werden lässt und dass die schwache Form des Beigesellens die Handlungen, bei denen sie mit eingeschlossen ist, ungültig werden lässt. Allâh der Erhabene sagt:
„[...] Wenn du (Allâh andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.“ (Sûra 39:65).
In diesen Rahmen fällt auch, dass die Belohnung für eine Handlung entfällt, wenn man sie daraufhin [demjenigen, dem man etwas Gutes getan hat] vorhält und [ihm] Leid zufügt. In diesem Sinne sagt der Erhabene: „O die ihr glaubt, macht nicht eure Almosen durch Vorhaltungen und Beleidigungen zunichte...“ (Sûra 2: 264).
Daneben wurden Texte überliefert, die besagen, dass die Belohnung für das rituelle Gebet eines Trinkenden von Alkohol wie auch einer Person, die zu einem Hellseher oder Wahrsager geht, entfällt – auch wenn die religiöse Pflicht an sich als erfüllt gilt.
Doch nach alledem sei gesagt: Jemand, der schwere Sünden begeht und auf leichten beharrt, ist in dieser Hinsicht in Gefahr. So zitierte Ibn Muflih in seinem Werk Al-Adâb As-Schar'iyya die folgende Aussage von Ibn Taimiya:
„Eine einzelne schwere Sünde lässt nicht alle Wohltaten rechtsungültig werden. Doch lässt sie gemäß der Mehrheit der sunnitischen Gelehrten das ungültig werden, was ihr entgegengesetzt ist.“ Ibn Muflih sagte: „Und er (also Ibn Taimiya) bevorzugte diese Meinung auch an anderer Stelle. Er sagte: „Diese Meinung ist durch Quelltexte belegt“ und argumentierte mit der Tatsache, dass Almosen durch Vorhaltungen und Beleidigungen ungültig werden.“
Danach sagte Ibn Muflih: „Er [der hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn Hamdân] sagte im Werk Nihâyat Al-Mubtadî: Und Âischa sagte zur unfreien Mutter des Sohnes von Zaid ibn Arqam: ‚Teile Zaid ibn Arqam mit, dass er seinen Dschihad an der Seite des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ungültig werden ließ, außer wenn er Buße tut.‘ Danach zitierte der Verfasser den Vers: O die ihr glaubt, erhebt nicht eure Stimmen über die Stimme des Propheten … (Sûra 49:2).“
Den Hadîth von Âischa überlieferten Al-Baihaqî in As-Sunan sowie Ad-Dâraqutnî und Abdurrazzâq in Al-Musannaf.
Wenn also feststeht, wie gefährlich es ist, schwere Sünden zu begehen und auf leichten zu beharren, dann ist es nötig, schleunigst reuevoll umzukehren.
Soweit zur ersten Frage!
Was die zweite Frage betrifft, so lässt sich die Antwort darauf in der Beantwortung der ersten Frage erkennen. Denn fromme Handlungen werden eventuell akzeptiert, auch wenn zugleich Sünden begangen werden. Dass sie akzeptiert werden, wenn man sich bereits reumütig abgewandt hat, ist dann – so Allâh es will – erst recht der Fall. Es ist sogar so, dass Allâh die Missetaten eines Menschen, der sich reumütig von den Sünden abwendet, in Wohltaten umwandelt. So sagt der Erhabene: „[...] außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allâh ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets viel vergebend barmherzig.“ (Sûra 25:70).
Und Allâh weiß es am besten!