Genügt es, eine Kuh oder Ziege anstelle des gelobten Schafes zu schlachten? Darf der das Gelübde Ablegende selbst davon essen?
Fatwâ-Nummer: 35568

  • Fatwâ-Datum:16-11-2017
  • Bewertung:

Frage

Ich habe geheiratet. Seit einem Jahr habe ich kein Kind bekommen. Deswegen habe ich gelobt, ein Schaf zu opfern, wenn Allâh mir einen Sohn gewährt. Allâh gewährte mir dann einen Sohn, deswegen habe ich noch ein zusätzliches Schaf gelobt, und zwei weitere Schafe werde ich, so Allâh will, schlachten, weil ich einen Jungen bekommen habe, also insgesamt soll ich vier Schafe schlachten. Meine Frage lautet: Darf ich an Stelle der vier Schafe eine Kuh schlachten, die auch dasselbe kostet wie die vier Schafe? Und darf ich etwas davon für mich nehmen oder muss ich alles spenden? Und darf ich an Stelle von den Schafen Ziegenböcke kaufen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Gelübde ist aus islâmischer Sicht nicht erwünscht, da in einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth Folgendes berichtet wird: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot das Gelöbnis und sagte: Es wendet nichts ab, es hat nur den Zweck, etwas von einem Geizigen herauszuholen.

 

Wer aber gelobt hat, Allâh dem Erhabenen gehorsam zu sein, soll sein Gelübde erfüllen, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein! Und wer gelobt, Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der darf Ihm nicht ungehorsam sein!“ (Überliefert von Al-Buchârî.)

 

Du hast also gelobt, ein Schaf zu opfern, wenn du einen Sohn bekommst, und das ist - Allâh sei Dank - geschehen. Zusätzlich hast du gelobt, noch ein Schaf zu opfern. Für das erste Schaf gelten alle Regeln für das Gelübde, du sollst es also so erfüllen, wie du es gelobt hast, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein! Und wer gelobt, Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein!“ (Überliefert von Al-Buchârî.) Es genügt nicht, eine Kuh oder einen Ziegenbock an Stelle des gelobten Schafes zu schlachten, denn du hast eine bestimmte fromme Handlung gelobt und musst genau diese Handlung durchführen. Von dem gelobten Schaf darfst du essen, falls du nicht beabsichtigt hast, alles Fleisch an Bedürftige zu verteilen. Wenn du aber beabsichtigt hast, es nur an Bedürftige zu verteilen, dann darfst du weder davon essen noch irgendeinen Nutzen daraus ziehen, da es nun den Bedürftigen gehört. Dazu berichtete Ibn Abû Schaiba in seinem Werk Al-Musannaf, dass Atâ sagte: „Von Jagdbeute, Schlachttieren oder Gelübden, die den Bedürftigen gewidmet werden, darf man nichts essen.“

 

Das zweite Schaf ist eine freiwillige Tat, du kannst das Fleisch nach Belieben verteilen.

 

Die beiden übrigen Schafe sind eine Aqîqa [Tieropfer nach einer Geburt] für dein Neugeborenes.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs