Die Aussagen der Gelehrten über das Singen beim Gebetsruf (Adhân)
Fatwâ-Nummer: 35591

  • Fatwâ-Datum:5-2-2018
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, den Adhân nach der Melodie von Abdulbâsit Abdussamad zu auszurufen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Den meisten Gelehrten nach ist es verboten, den Adhân zu "singen". Er wird aber nicht ungültig, solange die Bedeutung nicht verändert wird. Es ist verboten, seine Bedeutung zu verändern oder zu entstellen. Dies ist die Meinung der Malikiten, Schafiiten und Hanbaliten.

 

Daher sollte sich der Gebetsrufer daran halten und den Adhân nicht zu melodisch ausrufen. Umar ibn Abdulazîz () sagte: „Rufe einen zulässigen Adhân oder halte dich von uns fern!“ (Überliefert von Al-Buchârî).

 

Ibn Hadschar () sagte in Fath Al-Bârî: „Er hatte offensichtlich Angst, dass die Melodie die Demut stören könnte, er wollte ihn jedoch nicht am lauten Ausrufen hindern.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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