Unterlassen einer Missetat: Von einer einfachen Wohltat bis hin zu einer mehrfach belohnten Wohltat
Fatwâ-Nummer: 36046

  • Fatwâ-Datum:4-11-2018
  • Bewertung:

Frage

Mein Bruder im Glauben an Allâh, ich brauche deine Hilfe, damit mein Herz Ruhe findet! Ich hatte die Absicht, etwas Schlechtes zu tun. Sodann habe ich mich dagegen entschieden. Wie wird in der Religion solch ein Fall beurteilt? Es ist zu erwähnen, dass diese Angelegenheit mit einer Person zu tun hatte, die ich liebe!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Al-Buchârî und Muslim überlieferten von Ibn Abbâs, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) von Seinem Herrn dem Allmächtigen und Erhabenen berichtete:

„Allâh schreibt wahrhaftig die Wohltaten und die Missetaten nieder. Dann erklärt Er Folgendes: Wer eine Wohltat beabsichtigt und sie dann nicht verrichtet, dem schreibt Allâh sie bei Sich als eine vollkommene Wohltat gut. Und wenn er sie beabsichtigt und sie dann verrichtet, so schreibt Allâh sie ihm bei Sich als zehn Wohltaten auf bis hin zu einem Siebenhundertfachen und noch ein Vielfaches mehr. Und wer eine Missetat beabsichtigt und sie dann nicht begeht, dem schreibt Allâh sie bei Sich als eine vollkommene Wohltat auf. Und wenn er sie beabsichtigt und sie dann verrichtet, so schreibt Allâh sie ihm bei Sich als eine einzige Missetat auf.“

Der Hâfidh Ibn Hadschar schrieb in seinem Werk Fath Al-Bârî zu den Worten des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Und wer eine Missetat beabsichtigt und sie dann nicht begeht... Folgendes:

„Die scheinbare Bedeutung der allgemein formulierten Aussage besteht darin, dass durch das bloße Unterlassen eine Wohltat aufgeschrieben wird. An eine Bedingung geknüpft wird sie jedoch in einem weiteren Hadîth, den Al-A'radsch von Abû Huraira überlieferte, wie es im Kapitel über den Tauhîd [alleinige Verehrung Allâhs] angeführt werden wird. Dessen Wortlaut ist: Wenn mein anbetend Dienender eine Missetat begehen möchte, dann schreibt sie nicht zu seinen Lasten auf, bis er sie begangen hat! Wenn er sie aber begeht, dann schreibt sie ihm als solche auf! Und wenn er sie um Meinetwillen  unterlässt, dann schreibt sie ihm als eine Wohltat auf! Mit diesem Wortlaut überlieferte diesen Hadîth Imâm Muslim. Allerdings kommt bei ihm der Ausdruck um Meinetwillen nicht vor. Bei ihm heißt es laut Überlieferung von Hamm von Abû Huraira: Und wenn er sie unterlässt, so schreibt sie ihm als eine Wohltat auf! Er hat sie ausschließlich Meinetwegen unterlassen. Das bedeutet das Gleiche wie um Meinetwillen. Und Iyâd überlieferte von einem der Gelehrten, er habe den Hadîth von Ibn Abbâs seiner allgemeinen Bedeutung entsprechend ausgelegt. Sodann habe er es für korrekt erklärt, die allgemeine Bedeutung gemäß der im Hadîth von Abû  Huraira erwähnten Bedingung auszulegen.“ Der Hâfidh Ibn Hadschar sagte: „Es ist möglich, dass die [gutgeschriebene] Wohltat dessen, der [die Missetat zwar ohne explizite Absicht] unterließ, [aber] ohne dabei die dafür geltende Bedingung bewusst zu vernachlässigen, [zwar vorhanden, aber] geringer ist als die [gutgeschrieben]e Wohltat des anderen [der es bewusst um Allâhs willen tat]. Denn es wurde zuvor bereits erwähnt, dass das Unterlassen einer Sünde das Meiden von Übel ist. Und das Meiden von Übel ist etwas Gutes. Möglich ist auch, dass demjenigen, der eine Sünde beabsichtigte und sie dann unterlassen hat, eine einfache Wohltat gutgeschrieben wird und dass ihm mehrfache Wohltaten gutgeschrieben werden, wenn er sie [bewusst] aus Furcht vor seinem Herrn dem Erhabenen unterließ.“

Fazit: Für das, was du beabsichtigtest und dann unterlassen hast, lastet keine Sünde auf dir. Sogar wirst du unumstritten belohnt werden, falls du es um Allâhs willen unterlassen hast.

Und Allâh weiß es am besten!

 

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