Gebetszeit unterscheidet nicht zwischen Mann und Frau Fatwâ-Nummer: 36081
- Fatwâ-Datum:7-2-2018
- Bewertung:
Wie sind die Gebetszeiten der Frau, die nicht in der Moschee betet? Muss die Frau zur Zeit der Iqâma beten oder hat jedes Gebet seine eigene Zeit?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Gebetszeiten der Frau entsprechen den Gebetszeiten des Mannes. Es besteht kein Unterschied, außer dass der Mann in der Gemeinschaft beten muss und die Frau nicht. Die Frau darf zu jedem Zeitpunkt der Gebetszeit beten. Besser ist es aber, wenn sie zum Beginn der Zeit betet wie der Mann. Die Frau braucht nicht zur Zeit der Iqâma zu beten. Sie darf während der Gebetszeit vor oder auch nach der Iqâma beten. Sie erkennt den Beginn der Zeit durch den Sonnenstand, wenn sie diesen kennt, und eigentlich auch durch den Adhân, wenn er zur richtigen Zeit ausgerufen wird. Denn der Gebetsrufer ist damit betraut, wie es uns der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) berichtete. (Überliefert von Ahmad).
Die Antwort auf die Frage „oder hat jedes Gebet seine eigene Zeit“ lautet: Ja, jedes Gebet hat zweifellos seine eigene Zeit!
Und Allâh weiß es am besten!