Beim Aufwachen in der Kleidung gefundene Nässe
Fatwâ-Nummer: 36413

  • Fatwâ-Datum:10-12-2017
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Frage

Als ich eines Morgens aufgewachte, habe ich ein feuchtes Kleidungsstück ertastet. Wird dieses Kleidungsstück rituell unrein? Ich frage, weil es eine Überlieferung über den Gesandten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gibt, in der er es gerade Aufgewachten verboten hat, mit seiner Hand ins Gefäß zu fahren, bevor er sie dreimal gewaschen hat. Ich möchte auch gerne wissen, ob ich Wasserspritzer wegwaschen muss, die ich beim Waschen der Hände nach dem Aufwachen auf meinem Körper und meiner Kleidung finde. Möge Allâh Sie belohnen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!

 

Die Feuchtigkeit, die du ertastet hast, ist nicht als rituell unrein anzusehen. Weder musst du das, was du mit deiner Hand nach dem Aufwachen berührt hast noch das, was du daraufhin genannt hast, wegwaschen, solange sicher ist, dass sich keine rituell unreine Substanz in deiner Hand befunden hat.

 

Dem Hadîth, den du genannt hast, haben die meisten Gelehrten entnommen, dass es lediglich erwünscht ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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