Schwören mit der Hand auf dem Qurân Fatwâ-Nummer: 36839
- Fatwâ-Datum:7-3-2018
- Bewertung:
Wie ist das Schwören beim Qurân zu beurteilen, das heißt, indem man seine Hand darauf legt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Schwören mit der Hand auf dem Qurân ist weder vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) noch von seinen Gefährten überliefert. Es ist eine Neuerung, die die Richter eingeführt haben, um den Schwur zu bekräftigen, um Verbrecher vom Lügen abzuschrecken. Al-Hattâb sagte in Mawâhib Al-Dschalîl: „Über die Bekräftigung durch das Schwören auf den Qurân sagte Ibn Al-Arabî, dass es eine Neuerung sei, die von keinem Prophetengefährten überliefert worden ist. Die Schafíîten haben es erlaubt.“
Dies gilt für das Schwören bei Streitigkeiten. Wenn die Person es von sich aus tut, ist es wie jeder andere Schwur auch. Wenn er die Wahrheit sagt, ist es in Ordnung. Und wenn er lügt, ist es der unheilvolle Schwur, durch den man eine gewaltige Sünde begeht. Über seine Sühne sind sich die Gelehrten uneinig. Die meisten sind der Meinung, dass die Sühne für den unheilvollen Schwur die Reue und das Bitten um Vergebung ist. Die Schafiiten sind der Meinung, dass man die Sühne für den unheilvollen Schwur wie für einen normalen Schwur zu entrichten hat.
Und Allâh weiß es am besten!