Erleichterung bei der rituellen Unreinheit des Urins von Jungen im Säuglingsalter, die noch kein Essen zu sich genommen haben Fatwâ-Nummer: 37321
- Fatwâ-Datum:19-12-2017
- Bewertung:
Bis zu welchem Alter ist der Urin von Jungen rituell so rein, dass er nicht die rituelle Gebetswaschung ungültig macht?
Ich danke Ihnen.
Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Wie An-Nawawî erwähnte, vertritt die Mehrheit der Gelehrten die Meinung, dass der Urin von männlichen Babys, die noch kein Essen zu sich genommen haben, rituell unrein ist. Aber die rituelle Unreinheit des Urins ist mit Erleichterungen verbunden, daher reicht es aus, wenn man die betroffene Kleidung mit Wasser besprengt, dadurch wird sie rituell rein. Wenn der Urin eines solchen Kindes die Kleidung eines Erwachsenen beschmutzt hat, muss diese nicht gewaschen werden und die rituelle Gebetswaschung dieser Person wird dadurch nicht ungültig.
Und Allâh weiß es am besten!