Medizinische Behandlung in nichtislâmischen Ländern
Fatwâ-Nummer: 37821

  • Fatwâ-Datum:12-3-2017
  • Bewertung:

Frage

Wo finde ich eine Fatwâ über das Verbot von Reisen ins Ausland zur medizinischen Behandlung?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es wurden schon in einer Fatwâ die Meinungen der Gelehrten über die Rechtmäßigkeit der medizinischen Behandlung aufgeführt. Wenn die medizinische Behandlung rechtmäßig ist und du in deinem Land keine Fachärzte oder keine ausreichende medizinische Behandlung findest, dann liegt uns keine Fatwâ vor, die das Reisen ins Ausland wegen medizinischer Behandlung verbietet, solange die Reise sich im islâmischen Rahmen bewegt und du in der Lage bist, die Kosten zu tragen. Du musst dich zuvor bemühen, die Möglichkeit der medizinischen Behandlung in einem muslimischen Land zu finden, weil die Gefahr besteht, dass man Unislamischem in einem nichtislamischen Land durch den Kontakt mit Nichtmuslimen ausgesetzt ist. Darüber hinaus gibt man sein Geld in ihren Hotels, Krankenhäusern und zum Kauf ihrer Produkte aus. Wenn du aber kein islâmisches Land für diesen Zweck findest, dann spricht aus islâmischer Sicht nichts dagegen, dass du in ein nichtmuslimisches Land reist, um dort medizinisch behandelt zu werden. Kranke haben sich rechtschaffen zu verhalten und ihre Bindung zu Allâh zu stärken, insbesondere in solchen Ländern, damit sie nicht auch noch dort sterben, und einen schlimmen Tod sterben.  

 

Und Allâh weiß es am besten!

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