Pflichtgebete im Flugzeug und Einnehmen der Qibla
Fatwâ-Nummer: 381

  • Fatwâ-Datum:29-4-2021
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, das rituelle Gebet im Flugzeug zu verrichten, wenn die Reise fünf Stunden dauert, und wenn ja, wie?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn man mit dem Flugzeug reisen will und es nicht möglich ist, die Gebete bis zum Schluss ihrer möglichen Zeit zu verschieben und zusammenzulegen – so zum Beispiel das Mittagsgebet (Dhuhr) mit dem Nachmittagsgebet (Asr) oder das Abendgebet (Maghrib) mit dem Nachtgebet (Ischâ) – und wenn es auch nicht möglich ist, die Gebete innerhalb der erlaubten Zeit möglichst weit vorzuziehen (Bedingung: dass man die Grenzen des Wohnorts überschritten hat, bzw. dass der Flughafen nicht am Wohnort ist), so muss man das Gebet im Flugzeug verrichten. Man betet es stehend, wenn dies möglich ist; wenn nicht, so im Sitzen. Dabei deutet man die Bewegung beim Rukû (Verbeugung) an und wirft sich im Sudschûd (Niederwerfung) auf den Boden nieder, wenn das möglich ist. Wenn nicht, so wird beides, Rukû und Sudschûd, mit andeutenden Bewegungen verrichtet. Dabei sollte man sich im Sudschûd tiefer verbeugen als im Rukû. Man nimmt die Gebetsrichtung nach Mekka (Qibla) während des Gebets ein und verändert seine Position, wenn das Flugzeug sich dreht – all das jedoch nur, wenn man dazu im Stande ist. Wenn nicht, so ist man wegen mangelnder Fähigkeit der Durchführung entschuldigt und das Gebet ist korrekt, wo immer man sein Gesicht hinwendet. Wenigstens am Beginn des Gebets (Takbîra Al-Ihrâm) muss man jedoch die Qibla einnehmen. Wir weisen die Schwestern und Brüder darauf hin, dass es auch möglich ist, von den Flugbegleitern einen passenden Gebetsplatz zu erfragen. Wir selbst haben mehrere Male erlebt, wie leicht dies ist. Am besten fragt man dies zu einem passenden Zeitpunkt, wenn Ruhe unter den Fluggästen eingekehrt ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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