Feilen oder Richten der Zähne zu Schönheitszwecken Fatwâ-Nummer: 3862
- Fatwâ-Datum:11-10-2021
- Bewertung:
Ich möchte mich erkundigen, wie das Feilen der Vorderzähne im Islâm beurteilt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich eine Zahnspange trage und der behandelnde Arzt meinte, dass er einen Teil eines Vorderzahns kürzen wird, da ein Zahn länger ist als der andere. Bitte informieren Sie mich! Möge Allâh es Ihnen mit Gutem vergelten! Ich bin sehr verwirrt. Das Aussehen des Zahnes fällt lediglich jemandem auf, der meine Vorderzähne genau betrachtet. Ist dies also harâm oder halâl? Möge Allâh es Ihnen mit Gutem vergelten!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
At-Tabarî erwähnte – und Al-Qurtubî zitierte es von ihm und signalisierte damit seine Zustimmung –, dass der Hadîth von Ibn Mas´ûd, der in den beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim zu finden ist, und besagt, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Tätowiererinnen, die sich tätowieren Lassenden, die sich die Augenbrauen zupfen Lassenden, diejenigen, die zwischen den Zähnen Freiräume schaffen, um schön auszusehen, und diejenigen, die Allâhs des Erhabenen Schöpfung verändern, verfluchte, ein Beweis dafür ist, dass es nicht erlaubt ist, (lediglich) um für den Ehemann oder andere Personen schön auszusehen, etwas an der Schöpfung der Frau zu verändern, die Allâh mit einem Zusatz oder einem Mangel erschaffen hat. Dies gilt ganz gleich, ob sie zwischen den Zähnen Freiräume schafft, sie feilt, einen überflüssigen Zahn ziehen lässt oder die Zahnspitzen langer Zähne entfernt.
Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar erwähnt in Fath Al-Bârî, dass er von den Worten des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) „… die zwischen den Zähnen Freiräume schaffen, um schön auszusehen …“ versteht, dass es tadelnswert ist, wenn man dies tut, um schön auszusehen. Wäre dies beispielsweise für eine Therapie notwendig, wäre es erlaubt.
Basierend auf den erwähnten Gelehrtenaussagen ist es wahrhaftig nicht erlaubt, die Zähne abzufeilen falls man damit lediglich darauf abzielt, sich zu verschönern oder gut auszusehen. Falls jedoch eine Notwendigkeit besteht, die dies erfordert, wie beispielsweise eine Therapie oder die Beseitigung einer gravierenden Entstellung, ist es gewiss erlaubt.
Und Allâh der Erhabene weiß es am besten!