Geheimhaltung kommt an erster Stelle Fatwâ-Nummer: 38836
- Fatwâ-Datum:5-11-2018
- Bewertung:
Sündigt jemand, der einen Menschen deckt, der Gelder nimmt, die ihm nicht zustehen, sondern Eigentum anderer Menschen oder Eigentum einer Organisation sind, bei der er arbeitet? Er hat übrigens mehrmals versucht, dieser Person gut zuzureden. Erwähnenswert ist auch Folgendes: Diese Person würde verhört, falls ich dies anderen mitteilte. Ferner würden seine Verwandten und Kinder dadurch in Mitleidenschaft gezogen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Grundsätzlich gilt, dass ein Muslim die Tat seines muslimischen Bruders geheim halten sollte, wenn er gesehen hat, dass er irgendeine Sünde begangen hat, wozu auch der Diebstahl gehört. Dies gilt im Allgemeinen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Wer über einen Muslim den Deckmantel ausbreitet, über den breitet Allâh am Tag der Auferstehung den Deckmantel aus.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Doch zugleich gilt, dass derjenige, der die Tat geheim hält, der Person, die diese Sünde begangen hat, aufrichtigen Rat erteilen und ihr Angst vor der Bestrafung Allâhs des Erhabenen einflößen sollte. Sollte diese Person die Sünde unterlassen und reumütig umkehren, so ist es gut. Andernfalls ist es erlaubt, die Verantwortlichen über sein Tun zu informieren, damit sie sie davon abhalten.
Ibn Hadschar schrieb in seinem Werk Fath Al-Bârî zum erwähnten Hadîth:
„Es lässt sich erkennen, dass die Geheimhaltung in Fällen geboten ist, in denen eine Sünde bereits begangen wurde, die Aufforderung zur Unterlassung hingegen bei einer Sünde, in die jemand noch verwickelt ist. In letzterem Fall ist es verpflichtend, ihn aufzufordern, es zu unterlassen. Andernfalls führt man ihn dem Richter vor.“
Daher möchten wir dem Fragesteller sagen: Du musst deinem Freund dazu raten, sich Allâh dem Erhabenen reuevoll zuzuwenden, diese schändliche Tat zu unterlassen und den rechtmäßigen Besitzern zu erstatten, was ihnen zusteht. Wenn dies nichts nutzt und er sein Tun fortsetzt, dann gibt es nichts daran auszusetzen, die Behörden darüber zu informieren, damit sie ihn davon abhalten. Dazu bist du sogar verpflichtet. Zudem erfordert es die folgende Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):
„Hilf deinem Bruder, ob er Unrecht tut, oder ihm Unrecht geschieht! Man fragte: „O Allâhs Gesandter, dem einen helfen wir, weil ihm Unrecht geschieht, wie aber können wir dem helfen, der Unrecht tut?“ Er antwortete: „Ihr haltet ihn ab!““ (Überliefert von Al-Buchârî).
Und Allâh weiß es am besten!