Rechtsnorm für das Zusammensitzen einer Frau mit Männern Fatwâ-Nummer: 3910
- Fatwâ-Datum:26-4-2012
- Bewertung:
Wie lautet die Rechtsnorm für das Zusammensein der Frau mit Männern im gleichen Raum?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn diese Männer diese Frau nicht heiraten dürfen, ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Frau mit ihnen beisammensitzt, wenn sie die Körperpartien, die sie in ihrer Anwesenheit verhüllen muss, bedeckt hat. Von diesen Körperpartien sind laut richtiger Meinung der Gelehrten das Gesicht sowie Hände und Füße ausgeschlossen.
Wenn die Männer oder einige von ihnen diese Frau heiraten dürfen, darf sie nicht mit ihnen zusammen sitzen, denn Allâh der Erhabene sagt: "Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang! Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen." (Sûra 33:53).
Und in den beiden Sahîh-Werken ist nach einer Aussage von Uqba ibn Âmir überliefert, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Hütet euch davor bei den Frauen einzutreten!" Dann fragte ein Mann von den Ansâr: "Was ist mit dem Schwager?" Er sagte: "Der Schwager ist der Tod."
Es gibt noch weitere deutliche Beweise, die auf das Verbot des Beisammenseins von fremden Männern mit Frauen am gleichen Ort hinweisen.
Und Allâh weiß es am besten.