Jemand hat mit dem Pflichtgebet begonnen und dann beabsichtigt, es in ein Totengebet umzuwandeln
Fatwâ-Nummer: 39289

  • Fatwâ-Datum:14-2-2018
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Frage

Im Namen Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken! Ich betrat eine Moschee, um das Mittagsgebet zu verrichten. Als der Imâm den Takbîr (die Worte "Allâh ist größer") sprach, sich aber nicht verbeugte, wurde mir klar, dass es ein Totengebet war. Daher änderte ich die Absicht und verrichtete das Mittagsgebet nach dem Friedensgruß. Ich bitte Sie um Ihren Rat.
Eine andere Situation: Wenn ich hineingehe und das Totengebet sehe, das Pflichtgebet aber noch nicht verrichtet habe, bete ich dann mit ihnen und verrichte das Pflichtgebet danach?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Ändern der Absicht von einer Pflicht zur anderen ist ein Grund dafür, dass beide Pflichten ungültig werden. Ibn Qudâma (Allah erbarme ich seiner) sagt in Al-Mughnî: "Wenn er eine Pflicht begonnen hat und danach beabsichtigt, in eine andere Pflicht zu wechseln, wird die erste ungültig, weil er die Absicht geändert hat, und die zweite ist ungültig, weil er sie nicht von Beginn an beabsichtigt hat.“

 

Daher war es richtig, dass du das Mittagsgebet nach dem Totengebet verrichtet hast.

Das Totengebet hingegen ist ungültig, weil du es nicht vom ersten Takbîr an beabsichtigt hast, sondern beim ersten Takbîr die Absicht für das Mittagsgebet gefasst hast. Allerdings ist es nicht möglich, es nachzuholen.

 

Die andere Situation, nach der du gefragt hast, löst du am besten wie folgt: Du nimmst am Totengebet teil, weil du ansonsten die Belohnung versäumen würdest. Daher sollst du es vorziehen.

 

Außerdem strebt man nach der immensen Belohnung, die man für das Totengebet für einen Muslim erhält.

 

In den beiden Sahîh-Werken ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer dem Leichenbegängnis beiwohnt, bis für den Verstorbenen gebetet wird, erhält einen Qîrât. Und wer ihr beiwohnt, bis er begraben wird, erhält zwei Qîrât.“ Man fragte: „Was ist ein Qîrât?“ Er antwortete: „Es wiegt so viel wie die zwei gewaltigen Berge.“ (Dies ist der Wortlaut von Muslim).

 

Und Allâh weiß es am besten!

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