Wer Zinâ bereut, ist nicht verpflichtet, eine Moschee zu bauen Fatwâ-Nummer: 39676
- Fatwâ-Datum:6-11-2018
- Bewertung:
Ich hatte eine Beziehung zu einem Jungen und wir haben außerehelichen Geschlechtsverkehr miteinander begangen. Aber wir haben es zutiefst bereut und extreme Furcht vor Allâhs Strafe empfunden. Doch dank Allâhs Gunst und dadurch, dass Er unsere Tat nicht bekannt werden ließ, haben wir geheiratet. Wir wollen allerdings wissen, ob wir eine Moschee bauen müssen. Wir haben nämlich gehört, wenn jemand mit einer Jungfrau außerehelichen Geschlechtsverkehr begeht, sei es so, als habe er eines der Häuser Allâhs zerstört. Wird Allâh uns die Schändlichkeiten des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, die wir begangen haben, vergeben?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Begehen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs gehört zu den schwersten und scheußlichsten aller großen Sünden. Daher erklärt der Herr der Erhabene alle Wege, die dazu führen, wie das Anblicken und [unanständiges und den islâmischen Vorschriften widersprechendes] Beisammensein von Männern und Frauen für harâm. Allâh der Erhabene sagt:
„Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten...“ (Sûra 24:30).
Also ist es eure Pflicht, schleunigst für diese gefährliche Sünde Buße zu tun. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„O die ihr glaubt, kehrt zu Allâh um in aufrichtig-lauterer reumütiger Umkehr...“ (Sûra 66:8).
Die aufrichtig-lautere reumütige Umkehr erfolgt durch das sofortige Unterlassen der Sünde, durch das Bereuen dessen, was bereits geschehen ist, und die feste Entschlossenheit, es nie wieder zu tun. Wenn ihr beide die Buße auf solche Art und Weise verwirklicht, so wisst, dass Allâh den reumütig Umkehrenden mit Seiner Gunst und Großzügigkeit Verzeihung und Vergebung verheißt! So sagt Er der Erhabene:
„Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der viel Vergebende und Barmherzige.“ (Sûra 39:53).
Zudem rufen wir euch dazu auf, vermehrt gute Taten zu verrichten wie zum Beispiel freiwilliges Beten, Fasten, Almosen etc., damit Allâh der Erhabene euch dadurch jene Sünde vergibt.
In einem Hadîth heißt es:
„... Und lasse der Übeltat eine Wohltat folgen, die sie auslöscht!“ (Überliefert von Ahmad und At-Tirmidhî).
Das, was wir erwähnt haben, ist der Weg zur Vergebung eurer Sünde.
Was die Fragestellerin bezüglich der Pflicht, für die Sühnung dieser Schandtat eine Moschee zu bauen, erwähnte, ist nicht korrekt.
Es sei denn, damit ist das bezweckt, was wir im Sinne einer Anregung bezüglich der allgemeinen vermehrten Verrichtung guter Handlungen erwähnten.
Und Allâh weiß es am besten!