Über das Händewaschen bei der rituellen Gebetswaschung
Fatwâ-Nummer: 39782

  • Fatwâ-Datum:24-12-2017
  • Bewertung:

Frage

Assalâmu alaikum wa rahmatullâhi wa barakâtuh!
Gehört beim Waschen der Arme bis zu den Ellenbogen das Waschen der Hände auch dazu (bei der Gebetswaschung)? Möge Allâh Sie belohnen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!

 

Das Waschen der Hände ist eine der Pflichten bei der rituellen Gebetswaschung. Man muss das tun, wenn man sich die Arme wäscht, weil die Hände im Arabischen zum Begriff "Yad" (= Arm, Hand) gehören. Der malikitische Rechtsgelehrte Ibn Al-Arabî schrieb Folgendes über die Hände samt der Finger: "Sie werden bei der rituellen Gebetswaschung zweimal gewaschen, das erste Mal zu Beginn der Gebetswaschung, das ist eine Sunna, und das zweite Mal während der Gebetswaschung, und das ist eine Pflicht."

 

Ibn Qudâma schrieb dazu in seinem Buch Al-Mughnî: "Man muss sich die Hände und Arme waschen, inklusive Ellbogen." Alle muslimischen Gelehrten sind der Meinung, dass die Hände dabei gewaschen werden müssen. Das ordnet Allâh, der Erhabene, an folgender Stelle an: "...und die Hände bis zu den Ellbogen". (Sûra 5:6)   

 

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs