Wiederholung des Eröffnungs-Takbîrs (Worte "Allâh ist größer") macht das Gebet nicht ungültig
Fatwâ-Nummer: 39784

  • Fatwâ-Datum:15-2-2018
  • Bewertung:

Frage

Eine Frau spricht den ersten Takbîr im Pflichtgebet mehr als zwei- oder dreimal. Ist ihr Gebet ungültig? Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn die Frau diese Handlung absichtlich unternimmt, handelt sie damit schlecht und begeht eine Bid'a (Neuerung in der Religion). Man muss sie ermahnen und ihr deutlich machen, dass ihr Verhalten dem Islâm widerspricht! Ihr Gebet ist jedoch gültig.

 

In Al-Fatâwâ Al-Kubrâ wurde der Gelehrte Ibn Taimiya () nach einem schafiitischen Vorbeter gefragt, der den Takbîr mehrmals wiederholt, während die Menschen hinter ihm stehen. Er antwortete: „Aller Lobpreis gebührt Allâh! Die absichtliche Wiederholung des Ausdrucks und des Takbîr sowie das Aussprechen der Absicht ist sowohl bei Imâm As-Schâfi'î als auch bei den restlichen islâmischen Gelehrten verboten. Wer dies tut, handelt schlecht. Wenn er davon überzeugt ist, dass es zur Religion gehört, unterscheidet er sich damit von der Übereinkunft der Muslime. Man muss ihn daran hindern. Und wenn er es nicht unterlässt, gibt es die Meinung, dass er von der Position des Vorbeters abgesetzt wird.“

 

Wenn die erwähnte Handlung auf Grund zahlreicher Einflüsterung oder Schwäche geschieht, ist dies keine Sünde, weil es unfreiwillig geschieht. Allerdings sollte man der Frau dazu raten, sich nicht dieser Einflüsterung und Schwäche hinzugeben und häufig Zuflucht bei Allâh dem Erhabenen vor der List des Teufels zu suchen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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