Menstruierende können allein oder mit anderen Leuten, die nicht fasten müssen, im Monat Ramadân zusammen essen
Fatwâ-Nummer: 40075

  • Fatwâ-Datum:26-12-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf eine menstruierende Frau im Monat Ramadân mit einer Gruppe von menstruierenden Frauen essen? Gibt es eine bestimmte Grenze, die sie einhalten soll, wenn sie allein isst?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn eine Frau am Tag im Monat Ramadân ihre Periode bekommt, muss sie das Fasten abbrechen, ja es ist ihr sogar verboten zu fasten, und wenn sie fastet, ist ihr Fasten ungültig. Sie hat die Tage, an denen sie während der Menstruation nicht gefastet hat, nachzuholen.

 

Ibn Qudâma sagt in Al-Mughni: "Alle Gelehrten sind der Meinung, dass es für die Menstruierende und Wöchnerin verboten ist zu fasten und sie verpflichtet sind, im Monat Ramadân das Fasten zu unterlassen und die versäumten Fasttage nachzuholen; wenn sie jedoch fasten, ist ihr Fasten ungültig.

 

Âischa sagte: "Als wir zur Zeit des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unsere Tage hatten, wurden wir angewiesen, die versäumten Fasttage nachzuholen, das versäumte Gebet jedoch nicht." Diese Anweisung geht hier auf den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zurück.

 

Abû Sa‘îd sagte: "Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Ist es nicht wahr, dass eine von euch nicht betet und nicht fastet, wenn sie ihre Menstruation hat? Dies gehört zur Verringerung der Vorschriften ihrer Religion. " Von Al-Buchâri. Zitatende.

 

Deswegen ist diese menstruierende Frau verpflichtet, im Monat Ramadân nicht zu fasten, und es ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie allein oder mit Anderen, die einen Entschuldigungsgrund haben, isst.

 

Was aber das Essen betrifft, so hat die Scharia es erlaubt, solange es die Grenze der Verschwendung nicht erreicht.

 

Allâh der Erhabene sagt: "Und esst und trinkt, aber seid nicht maßlos! Er liebt nicht die Maßlosen." (Sûra 7:31).

 

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Esst, trinkt und bekleidet euch, aber ohne Vergeudung oder Stolz!"  Von An-Nasâî, Ibn Mâdscha und Anderen.

 

Die Missbilligung der Übersättigung steht in einer Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): "Der Mensch füllt kein Gefäß auf schlechtere Weise als seinen Bauch. Dem Menschen sind einige Bissen, die seine Lende verstärken, genug, wenn es notwendig ist. Dann gilt: ein Drittel für sein Essen, ein Drittel für sein Trinken und ein Drittel  zum Atmen" Von At-Tirmidhî und sein Wortlaut steht in Sunan von Ibn Mâdscha.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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