„Wen Allâh in die Irre gehen lässt, der hat keinen, der ihn rechtleiten könnte“, sagt der Qurân – warum gibt es gleichzeitig so viele Dâ’îs? Fatwâ-Nummer: 400870
- Fatwâ-Datum:3-12-2020
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Wir hören häufig, besonders in Predigten, die Aussage: „Wen Allâh leitet, der ist rechtgeleitet. Wen Er in die Irre gehen lässt, für den wirst du keinen Schutzherrn finden, der ihn den rechten Weg führt“. Was heißt, dass es keinen Schutzherrn gibt, der ihn rechtleitet, wo wir doch Tausende Dâ’îs (zum Islâm Aufrufende) sehen, die Tausende Stunden mit religiösen Predigten füllen? Gelten diese nicht alle als „Rechtleitende“? Wieso sagt also der Qurân: „Du wirst keinen Schutzherrn finden, der ihn den rechten Weg führt”? Möge Allâh der Erhabene Sie mit dem Besten belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es gibt keinen Widerspruch zwischen dem, was man in den Predigten hört („Wen Allâh leitet, der ist rechtgeleitet. Wen Er in die Irre gehen lässt, für den wirst du keinen Schutzherrn finden, der ihn den rechten Weg führt“) und der Tatsache, dass so viele Menschen als Dâ’îs zu Allâh aufrufen. Rechtleitung besteht nämlich aus zwei Arten:
1) Rechtleitung als innere Inspiration und Leitung zum Erfolg. Diese Rechtleitung vermag nur Allâh der Erhabene. Nicht einmal dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat Allâh dies ermöglicht. Allâh hat diese Form von Rechtleitung sich selbst vorbehalten. Daher sagt Er: „Gewiss, du kannst nicht rechtleiten, wen du gern (rechtgeleitet sehen) möchtest. Allâh aber leitet recht, wen Er will. Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten“ (Sûra 28:56).
Wen Allâh nicht mit dieser Rechtleitung beschenkt, den können auch Tausende von Dâ’îs nicht leiten und auch kein anderes Geschöpf. Daher heißt es im Qurân: „Wen Allâh in die Irre gehen lässt, der hat keinen, der ihn rechtleiten könnte“ (Sûra 7:186). „Wen Allâh in die Irre gehen lässt, der hat keinen Schutzherrn nach Ihm“ (Sûra 42:44). „Wen Allâh rechtleitet, der ist (in Wahrheit) rechtgeleitet; wen Er aber in die Irre gehen lässt, für den wirst du keinen Schutzherrn finden, der ihn den rechten Weg führt“ (18:17). Letzteren Vers hören wir häufig in der Einleitung von Predigten.
2) Die andere Form von Rechtleitung besteht aus Darlegung und Erklärung. Diese Art von Rechtleitung ist nicht auf Allâh beschränkt, sondern Er hat auch mit diesen Worten den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) beschrieben: „Und du leitest ja wahrlich zu einem geraden Weg“ (Sûra 42:52). Auch andere Propheten und ihre Anhänger unter den Gelehrten und Dâ’îs werden im Qurân auf diese Weise charakterisiert: „Und Wir bestellten unter ihnen Vorbilder, die (sie) nach Unserem Befehl leiteten, als sie sich standhaft gezeigt hatten und von Unseren Zeichen überzeugt waren“ (Sûra 32:24).
Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): „Dass Allâh durch dich jemanden rechtleitet, ist für dich besser als rote Kamele (eine besonders wertvolle Art von Kamelen; A. d. Ü.)“ (Al-Buchârî, Muslim).
Zusammengefasst gibt es also keinen Widerspruch zwischen dem, was wir in den Predigten hören und dem Auftreten all der vielen Menschen, die zu Allâh dem Erhabenen einladen. Wem Allâh die Rechtleitung des Erfolgs und der inneren Einsicht bestimmt hat, der wird – mit der Kraft Allâhs des Erhabenen – Nutzen haben von all den Dâ’îs und ihrer Einladung. Wem Allâh jedoch einen solchen Erfolg in der Rechtleitung verwehrt hat, dem kann kein Geschöpf Nutzen erwirken.
Und Allâh weiß es am besten!