Die Bedeutung des Verses: „Wir haben im Buch nichts vernachlässigt” Fatwâ-Nummer: 402433
- Fatwâ-Datum:3-12-2020
- Bewertung:
Welches Buch ist gemeint in der Aussage des Erhabenen im Qurân: „Wir haben im Buch nichts vernachlässigt“ (Sûra 6:38)?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Über das Wort Allâhs des Erhabenen: „Wir haben im Buch nichts vernachlässigt“ (Sûra 6:38) gibt es in den Tafsîren zwei Erklärungen. Nach der ersten bezieht es sich auf die geschützte Tafel (Al-Lauh Al-Mahfûdh – die Tafel, in der das Schicksal verzeichnet ist; A. d. Ü.), nach der anderen ist der Qurân gemeint.
Ibn Al-Dschauzî schreibt in „Zâd Al-Masîr“: „Dieser Vers kann auf zwei Weisen verstanden werden. Entweder als die geschützte Tafel: Es wird von Ibn Abû Talha unter Berufung auf Ibn Abbâs überliefert, dass gemeint sei: ‚Wir haben nichts ausgelassen, sondern Wir haben es in der Urschrift (Umm Al-Kitâb) verzeichnet‘. Auch Qatâda und Ibn Zaid waren dieser Ansicht. Nach der zweiten Interpretation ist der Qurân gemeint. Von Atâ wird ebenfalls unter Berufung auf Ibn Abbâs berichtet: ‚Nichts haben Wir ausgelassen, sondern Wir haben euch alles (im Qurân) klargestellt.‘ Der Ausdruck ist zwar allgemein formuliert, doch etwas Spezifisches ist gemeint, und die Bedeutung wäre demnach: ‚Wir haben nichts übergangen, was für euch notwendig wäre, sondern alles Notwendige in diesem Buch mitgeteilt – entweder als klare Aussage, implizit oder von der Bedeutung her.‘ Dies ähnelt dem Wort Allâhs: „Und Wir haben dir das Buch offenbart als klare Darlegung von allem“ (Sûra 16:89). Gemeint ist: ‚Alle Dinge, die ihr in Angelegenheiten der Religion benötigt‘.“
Und Allâh weiß es am besten!